Untersuchungsausschuss im Landtag: Erste öffentliche Sitzung

„Kleve“ – eine Datenbankpanne?

Warum inhaftierten Polizei und Staatsanwaltschaft im Sommer 2018 den 26-jährigen Amad Ahmad über Wochen in der Justizvollzugsanstalt Kleve? Wieso brannte es im September 2018 in seiner Zelle? Warum musste Amad Ahmad in Haft sterben? Und wer trägt die Verantwortung? Der Landtag von Nordrhein-Westfalen will sich diesen Fragen stellen. Im Juli hat der Ausschuss nun erstmals in öffentlicher Sitzung getagt. Der Eindruck von seiner Arbeit ist: ernüchternd.

Ende Juni 2019 war noch unklar, ob der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) „Kleve“ im Landtag von Nordrhein-Westfalen auch in den für die zweite Jahreshälfte 2019 angekündig-ten Ausschuss-Sitzungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagen würde. Bis dahin hatte er sich nur hinter verschlossenen Türen um Aufklärung der Gründe für die vermutlich extralegale Inhaftierung von Amad Ahmad im Juli 2018 und die Umstände seines Todes im September 2018 bemüht. Hatten die ersten Befragungen doch ohne ‚Publikum‘ stattgefunden, nachdem sich Zeug*innen der Staatsanwaltschaft und der Polizei im April und Juni 2019 geweigert hatten öffentlich auszusagen (TERZ 07/08.19). Nun hat in der inzwischen sage und schreibe 8. Sitzung des PUA endlich auch die Öffentlichkeit an den Befragungen von Zeug*innen teilnehmen können.

Kurzfristig öffentlich

Von dieser Gelegenheit machten jedoch nicht allzu viele Menschen Gebrauch. Allein die für Pressevertreter*innen reservierten Plätze im Fraktionssaal der CDU im Düsseldorfer Landtag waren leidlich gut gefüllt am Nachmittag des 9. Juli 2019 – dem nun also ersten, komplett öffentlichen Zeug*innen-Termin des Ausschusses. Neben einem knappen Dutzend Journalist*innen beobachteten weniger als eine Handvoll Interessierte den Ausschuss. Verwunderlich ist das nicht. Scheint Landtagsarbeit doch auch dann selten auf ein breites Interesse zu stoßen, wenn es um Themen geht, die durchaus als „heikel“ gekennzeichnet sind. Kritische Beobachter*innen nehmen nur selten überhaupt oder sogar regelmäßig Platz auf den Zuschauer*innen-Stühlen, obwohl besonders ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss seiner Natur nach dazu angetan ist, mindestens: Fehler, vielleicht auch: Missstände, eventuell: institutionelle „Pannen“, mitunter: absichtliches oder zufälliges Fehlverhalten und nicht zuletzt unter Umständen sogar: handfest Skandalträchtiges ans Tageslicht zu befördern. So war es auch bereits im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum NSU, der von November 2014 bis April 2017 zusammenkam, zur Aufklärung behördlicher Arbeit im NSU-Komplex in Nordrhein-Westfalen.

Das mag an der Trägheit der Herzen liegen, an der ungünstigen Tageszeit der Ausschusstermine tagsüber oder auch an der Zugangshürde, sich als Besucher*in mindestens mit einem Personaldokument ausweisen zu müssen, um an einer Ausschuss-Sitzung teilnehmen zu können.

Gerade zu dieser ersten, ‚richtigen‘ öffentlichen Sitzung im PUA Kleve wird die Beteiligung von kritisch begleitenden oder auch nur neugierigen Menschen ohne professionelles, etwa journalistisches Interesse nicht zuletzt aber auch darum so spärlich gewesen sein, weil der Ausschuss erst wenige Tage vor dem Sitzungstermin öffentlich machte, dass die Ausschusssitzung durchaus nicht wieder als „closed shop“ gestaltet sein würde. Wer sich da nicht regelmäßig selbstaktiv und nicht zuletzt kurzfristig auf der Homepage des Landtages zum Stand der Tagesordnung für den Ausschuss-Termin erkundigt hat, war schlichtweg am Ende zu spät dran, um sich einen Dienstagnachmittag für den Besuch frei zu halten und zum Landtag nach Düsseldorf zu kommen. Nun ist ein PUA-Ausschuss natürlich kein Vergnügungs-Event, das nur als Publikumserfolg eine Daseinsberechtigung hätte. Allerdings ist solcherlei Informationspolitik von öffentlichkeitsfreundlicher Transparenz ebenfalls weit entfernt.

Von FAST-ID, INPOL und ViVA

In der Ausschuss-Sitzung vom 9. Juli 2019 sagten nun in 2 ½ Stunden letztlich vier Polizeibeamte aus. Dabei ging es in allen Aussagezusammenhängen gewissermaßen ‚nur‘ um die ‚Vorgeschichte‘ der Verhaftung von Amad Ahmad am 6. Juli 2018 – dem Tag, an dem Polizeibeamt*innen ihn an einem Badesee als Beschuldigten festhielten und in Haft verbrachten. Schon zwei Tage zuvor aber war Amad Ahmad bereits zwei Mal von Polizisten kontrolliert worden, innerhalb weniger Stunden. Um diese beiden Situationen sollte es in den Befragungen nun gehen.

Im Ausschuss berichteten zunächst zwei Beamte der Bundespolizei mit Dienstort im Düsseldorfer Hauptbahnhof davon, dass sie am frühen Morgen des 4. Juli 2018 Amad Ahmad mitgenommen hätten auf die dortige Bundespolizeiwache. Denn gegen 1.25 Uhr hätten Mitarbeitende der Bahn sie informiert über einen Fahrgast, der ohne Fahrschein einen Zug genutzt habe und sich bei der Fahrkartenkontrolle nicht habe ausweisen können. Also hätten die beiden Bundespolizisten in Düsseldorf den später „leider verstorbenen Herrn“ einer Identitäts-Abfrage unterzogen, wie einer der beiden Bundespolizei-Zeugen es schilderte.

Beide Polizisten sagten Ähnliches aus zu dieser Identitäts-Abfrage: Sie hätten sich mit dem Festgehaltenen nur mit wenigen Brocken in englischer Sprache, sonst mit Händen und Füßen verständigen können. Ob Amad Ahmad selbst in diesem Gespräch seinen Namen genannt habe, sei den beiden aber nicht mehr erinnerlich. Wohl aber wussten sie zu berichten, dass sie mithilfe des Fingerabdruck- bzw. Handflächenscanners eine sogenannte FAST-ID-Abfrage gemacht hätten. Diese Abfrage koppele verschiedene polizeiliche Datenbanken miteinander, so etwa das AFIS-System (ein Datensystem, das automatisch Fingerabdrücke mit bereits vorliegenden erkennungsdienstlichen Daten abgleicht) oder die INPOL-Daten. Das Datensystem INPOL ermöglichte den Bundespolizisten, die Amad Ahmads Identität festzustellen versuchten, Zugriff auf polizei-interne Datenbanken zu Fahndungen, Haftbefehlen, Beschuldigungen oder Ermittlungen. Ebenso wie sie in der INPOL-Abfrage regulär Daten aus polizei-externen Strukturen wie dem Zentralen Verkehrsinformationssystem des Kraftfahrzeugbundesamtes oder – hier wichtig: zum Ausländerzentralregister abrufen konnten. „Dabei“, so der Zeuge Polizeiobermeister D. in seiner Aussage vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Düsseldorf, „konnten wir zweifelsfrei seine Identität feststellen.“ Nach dieser Prozedur habe man den Mann gehen lassen, nicht ohne zuvor eine Anzeige wegen Betäubungsmittelbesitzes zu schreiben. Denn sie hatten bei dem sicher als Amad Ahmad Identifizierten ein Verschlusstütchen Marihuana sichergestellt. Konflikthaft sei der gesamte Vorgang jedoch nicht gewesen, es habe keinen Grund gegeben, den Überprüften festzuhalten.

Keine fünf Stunden später allerdings wurde Amad Ahmad erneut kontrolliert, diesmal in Krefeld. Um 6.04 Uhr seien er und die Kolleg*innen, so berichtete Polizeihauptkommissar H. dem Ausschuss, zum Krefelder Hauptbahnhof gerufen worden. Dort habe sich „eine Person ohne gültigen Fahrausweis“ aufgehalten, die „sich nicht ausweisen wolle“. Auch die Krefelder Beamt*innen nahmen Amad Ahmad mit auf die Polizeiwache. Dort durchsuchten sie ihn, fanden verschiedene Zahlungsaufforderungen der Deutschen Bahn sowie eine Sparkassenkarte bei ihm, alles ausgestellt auf den Namen „Amad Ahmad“. Wiederum prüften sie außerdem, ob die Fingerabdrücke des Festgehaltenen über eine FAST-ID-Abfrage mit den dort zugänglichen Datenbanken einen Treffer ergäbe.

Im Verlauf der Zeugenaussagen der beiden aus Krefeld in den Ausschuss geladenen Polizeibeamten wurde es zu diesem Punkt nun aber fortschreitend kompliziert. Denn sowohl Polizeihauptkommissar H. als auch sein Kollege, Polizeihauptkommissar R., berichteten in unterschiedlichen Formulierungen davon, dass eine erste Datenabfrage über den FAST-ID-Prozess keine Datenangaben ausgespuckt habe. Dann wieder seien bei einem weiteren Datenabfrageversuch gleich mehrere Datensätze aufgetaucht. Diesmal hatten sie allerdings den Namen des Festgehaltenen, wie genannt auf den Bahn-Schreiben und der Sparkassenkarte, in das NRW-eigene Polizei-Datensystem ViVA eingegeben.

ViVa vereint als vergleichsweise junges und komplexes Datenbanksystem Ermittlungsdaten aus dem ehemaligen POLAS-Auskunftssystem der Landespolizeien, wie INPOL mit Direktanfrage-Möglichkeiten aus dem Zentralen Verkehrsinformationssystem, dem Zugriff auf Abfragedaten aus dem Schengener Informationssystem SIS sowie dem Ausländerzentralregister. Ergänzt ist ViVA allerdings um den Zugriff auf das sogenannte „Integrationsverfahren Polizei“ (IGVP), das als Softwaresystem zur Vorgangsbearbeitung nur noch bei den Polizeibehörden in NRW im Einsatz ist. Wer hier sucht, bekommt Angaben zu allen, jemals als Beschuldigte, Zeug*innen, Geschädigte oder sonstige in polizeiliche Personalienaufnahmen involvierten Personen.

Kein Wunder also, dass der Name „Amad Ahmad“ nach der Abfrage in Krefeld mit mehreren Datensätzen auftauchte, in verschiedenen Schreibweisen zum Beispiel, als sogenannte Kreuztreffer. Als Amad Ahmad konnte der Festgehaltene am Morgen des 4. Juli 2018 die Polizeiwache Krefeld Süd allerdings wieder verlassen.

Vermerke: schöner als „doof“

Am 7. Juli 2018 – einen Tag, nachdem Amad Ahmad am Badesee in Geldern erneut kontrolliert und von der Polizei zur dortigen Wache mitgenommen wurde – habe Polizeihauptkommissar R. aber eine neuerliche Datenabfrage zu dem am 4. Juli in Krefeld zum zweiten Mal Festgehaltenen gemacht. Zweck dieser Abfrage, so der Zeuge, sei es gewesen, seinen Dienststellenvorgesetzten noch einmal auf Stand zu bringen für einen Vermerk – vermutlich angefordert von der Gelderner Polizei. Von dort sei am 6. Juli 2018 die Email einer Polizistin gekommen: Ihr seien im Nachgang der Kontrolle am Badesee wohl Zweifel gekommen an der Identität des dort nun zum dritten Mal Festgehaltenen. „Der Typ habe mehr Alias-Namen als gedacht“, hieß es in der Email. Vor diesem Hintergrund sähe „das jetzt doof aus“, dass er nur zwei Tage zuvor „laufen gelassen“ worden sei. Darum sei es „gut, wenn herausgearbeitet würde, dass diese Informationen am Anfang noch nicht da gewesen“ seien. „Ein kleiner Vermerk“, so die Email-Nachricht der Gelderner Polizistin zum Schluss, „macht da Sinn“.

Zwei Mal zitierte der Ausschussvorsitzende Jörg Geerlings (CDU) aus dieser Email. Auf den Punkt gebracht wurde ihr Gehalt jedoch im Laufe der Ausschuss-Sitzung nicht. Ein Raunen des Verständnisses ging jedoch insbesondere durch die Reihen der CDU-Ausschussmitglieder, als es um die hier unverblümt zum Ausdruck gebrachte, auf der Hand liegende Aufforderung ging, die Krefelder Polizei möge ihren Vermerk so gestalten – sagen wir vielleicht treffender: derart frisieren, dass es nicht länger „doof“ aussähe, einen Mann mehrfach kontrolliert, aber erst Tage später nach einem vermeintlichen Delikt am Badesee in Haft genommen zu haben. Nachvollziehbarer Grusel angesichts dieser Chuzpe zur Manipulation von Vermerken schlug sich allenfalls auf den Presseplätzen nieder – im Ausschuss-Plenum ging dieser Punkt trotz mehrfacher Nennung aber ohne erkennbare Spuren unter.

Systemproblem Daten?

Im weiteren Verlauf der Befragungen drehten sich von nun an die meisten der Fragen der Ausschussmitglieder hingegen um die Datenabfrage-Systeme. Sehr exakt wollten sie wissen, wie leicht oder schwer es den Polizistinnen und Polizisten vor knapp einem Jahr gefallen sei, mit dem unlängst erst eingeführten ViVA 2.0 umzugehen: Ob es eine etwaige Fehleranfälligkeit in der Bedienung gegeben habe und ob die Polizeibeamt*innen im alltäglichen Gebrauch der Datenbanken denn ausreichend geschult worden seien? Seit der Einführung von ViVA 2.0 im August 2017 und der schrittweisen Integration der alten Anwendungen und Datenstrukturen, etwa aus POLAS und der IGVP sei das neue Datenbanksystem schließlich nicht ohne Fehl und Tadel gewesen. Komplex in der Anwendung habe es gründlicher Schulungen bedurft, um etwa die verschiedenen Ebenen der Datentiefe nutzen zu können. So seien vor allem Lichtbilder von eingetragenen Personen in einer separaten Datenbank-Karteikarte hinterlegt. Bei ViVA 2.0, so der Polizei-Zeuge R. aus Krefeld, seien „die Lichtbilder versteckter gewesen“, als bei der erst später, im Februar 2019 eingeführten aktuellen Update-Version ViVA 2.1, die heute benutzt wird. Damals „musste man schon wissen, wo man klicken muss“, ergänzte der Polizist. Ein Foto von Amad Ahmad hatte der Beamte der Krefelder Polizei aber weder bei seiner Abfrage vom 4. Juli 2018 noch bei der zweiten Abfrage zwei Tage später gesehen. Schon vor der Verhaftung von Amad Ahmad am 6.7.2018 war der jetzt Inhaftierte offenkundig nur ein gesichtsloser Datensatz – angeblich sogar in gleich mehrfacher, verschiedener Ausführung.

‚Aufklärung‘ mit Ansage

Der Syrer Amad Ahmad saß vom 6. Juli 2018 an, zuerst in Geldern, dann in der JVA Kleve, in Haft. Zu Unrecht, wie wir heute wissen. Als Grund hatten Polizei und Staatsanwaltschaften seit dem Feuertod von Amad Ahmad im September 2018 angegeben, dass es im Sommer 2018 zu einer tragischen Verwechslung mit einem Mann aus Mali gekommen sei. Dieser sei unter vermeintlich ähnlich klingendem Namen seinerseits per Haftbefehl gesucht worden, als die Polizei in Geldern Amad Ahmad am Badesee festhielt (TERZ 03.19).

So wird es durchaus zielführend sein, in präzisen Antworten auf möglichst kleinteilige Fragen herauszuarbeiten, wie es im Umgang mit den Datenbank-Abfragen bei der Polizei in Krefeld und Geldern zu der folgenschwer falschen, vorgeblichen Einschätzung gekommen sein mag, dass Amad Ahmad der gesuchte Malier gewesen sein soll.

Die Art und Weise, wie der Parlamentarische Untersuchungsausschuss in seiner ersten öffentlichen Sitzung im Juli 2019 mit seiner Aufgabe, in diesem offenen Punkt genauer hinzusehen, umgegangen ist, lässt jedoch wenig Gutes ahnen. Schlimmstenfalls müssen wir am Ende dabei zusehen, wie der Untersuchungsausschuss den Schluss zieht, dass die unübersichtliche Datenbankstruktur und der Mix aus polizei-internen und polizei-externen Daten, die der Polizei zur Verfügung stehen, ‚Schuld‘ haben daran, dass Amad Ahmad über Monate ohne rechtliche Grundlage inhaftiert war. Ebenso wie der Ausschuss mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit darüber hinweg gehen wird, dass polizeiliche Vermerke nicht der Sache nach, sondern dem Bedarf angepasst verfasst wurden, Polizeiarbeit nicht „doof“ aussehen zu lassen.

Auch weiterhin ist es darum enorm wichtig, dass die Ausschuss-Sitzungen des PUA „Kleve“ kritisch begleitet werden. Dass es Menschen gibt, die sich die Zeug*innen-Aussagen ansehen, die die Ausschuss-Arbeit dokumentieren. Die vor Ort im Landtag zeigen, dass sie aufmerksam zuhören werden, wenn es darum geht zu fragen, welche vermeintlichen ‚Fehler‘ sich Polizei und Staatsanwaltschaften ‚erlauben‘ dürfen, bevor auch nur ein Beamter oder eine Beamtin zur Rechenschaft gezogen wird. Bevor auch nur ein*e Politiker*in im NRW-Kabinett oder nur ein*e Verwaltungsbeamt*in im Ministerium Verantwortung übernimmt.

Die nächsten Sitzungen des PUA Kleve im Landtag NRW in Düsseldorf finden statt am 24. September 2019 und 1. Oktober 2019, jeweils um 14 Uhr. Sowohl Termine, als auch Uhrzeiten und vor allem der Status der Ausschuss-Sitzungen (öffentlich/nichtöffentlich) können sich kurzfristig ändern. Darum nehmt Euch diese beiden Nachmittag doch schon einmal frei und schaut aktuell nach unter:
https://www.landtag.nrw.de/home/parlament-wahlen/ausschusse-und-gremien/untersuchungsausschusse/untersuchungsausschuss-3

Für aktuelle Informationen folgt außerdem z.B. NSU-Watch NRW auf twitter unter: @nsuwatch_nrw.

Die unabhängige Recherche- und Dokumentationsinitiative wird, wie die TERZ, den Ausschuss regelmäßig beobachten. Für alle, die nicht alleine in den Ausschuss gehen möchten: Meldet Euch gerne unter: terz[at]free[dot]de oder: nrw[at]nsu-watch.info