TERZ 05.16 – AUS DEN BEZIRKEN
Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) zur Aufklärung über die Ermittlungen zu den Taten des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrundes in Nordrhein-Westfalen vergisst, die Krallen zu zeigen. Gründe dafür, anzugreifen und konkreter zu werden, gibt es genug. Ein Rückblick auf die vergangenen Monate im Düsseldorfer Landtag.
„Der NSU-Komplex“ hieß die Fernsehdokumentation der ARD, die in der ersten Aprilwoche im Kreis derer, die sich für die Thematik interessieren, für mittelgroßen Aufruhr sorgte. Abgesehen vom Titel [1], den das Doku-Team um Ex-Spiegel-, heute WELT-Herausgeber Stefan Aust für seinen Film gewählt hat, ist der Bericht der erfahrenen Journalist*innen ein perfekter Scoop. Auch wenn die Basis-Informationen eigentlich nicht spektakulär neu sind. Nur ausgebuddelt und dargestellt hat sie bisher niemand. [2] In der Fernseh-Doku und auch im parallel veröffentlichten Print-Artikel „NSU-Mörder arbeitete bei V-Mann des Verfassungsschutzes“ (WELT, 6.4.2016) führen die Autoren Stefan Aust, Dirk Laabs und Helmar Büchel detailliert aus, was sie in lange schon vorliegendem Material ausrecherchiert haben: Es ist gut möglich, dass Uwe Mundlos, Täter im vermeintlichen Kerntrio des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU), bei einem Neonazi aus Zwickau gearbeitet hat, der als V-Person im Dienste des Bundesamtes für Verfassungsschutz stand. In eben jenem Zeitraum wurden die ersten vier Morde ausgeführt: in Nürnberg, München und Hamburg. Orte, in denen auch der Abriss-Bau-Betrieb Aufträge hatte. Ralf Marschner alias „Manole“, alias V-Mann „Primus“ soll Mundlos, vielleicht auch Beate Zschäpe in seinem Bau-Abriss-Unternehmen bzw. in seinem Szene-Laden beschäftigt haben. Und das in der Zeit, als in Nürnberg Enver Şimşek und Abdurrahim Özüdoğru, in Hamburg Süleyman Taşköprü und in München Habil Kılıç ermordet wurden. Einer Zeit, in der es durchaus möglich war, dass der Bundesverfassungsschutz über seinen V-Mann „Primus“ gewusst haben kann, wo die ‚abgetauchten‘ Neonazis Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe sich aufhalten – selbst wenn damals der Bezug der drei zu den Morden vom VS nicht hergestellt worden sein mag.
Am Mittwoch, den 20. April hat Bundesanwalt Herbert Diemer im NSU-Prozess am Münchener Oberlandesgericht den Beweisantrag der Neben-klagevertreter*innen, mindestens Marschner in den Zeugenstand zu rufen, abgeschmettert: Selbst wenn es stimmen würde, dass „Primus“ Mundlos und/oder Zschäpe beschäftigt habe (und der VS davon gewusst hat?), seien diese Zusammenhänge für die Schuldaufklärung im Strafprozess gegen Zschäpe u.a. nicht relevant. Wie die Nebenklage nach der Stellungnahme Diemers feststellte, ist dessen Weigerung, diese Spur in den Prozess einzuführen, eindeutig als „Aufkündigung des Aufklärungsversprechens an die Opfer der NSU-Verbrechen“ zu werten (https://nsu-nebenklage.de/blog).
Ob der zweite, seit Dezember 2015 eingesetzte Bundestags-Untersuchungsausschuss zum NSU den V-Mann „Primus“ laden wird, steht für den Augenblick noch nicht fest. Der dortige Ausschuss-Vorsitzende, Ex-Polizist und CDU-Mann Clemens Binninger, soll sich dahingehend geäußert haben, dass er „solchen Leuten eigentlich keine Bühne bieten“ wolle (junge welt, 22.4.2016).
Im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss im Düsseldorfer Landtag, der sich mit der Ermittlungs- und Strafverfolgungsarbeit von Polizei und Justiz in NRW – aber auch mit der Kenntnislage und Informations-Aufgabe des hiesigen Verfassungsschutzes – zum Thema „NSU“ und der Neonazi-Szene in Nordrhein-Westfalen beschäftigt, sind in den letzten Monaten aber durchaus Personen befragt worden, die man als „solche Leute“ bezeichnen könnte. Denn zum einen hat der Ausschuss mit Kevin Schmiemann und Sebastian Seemann zwei (ehemalige) Dortmunder Neonazis geladen, von denen er, teils in nicht-öffentlicher Sitzung, Interna erfahren wollte: Wie die Dortmunder Neonazi-Szene zur Frage terroristischer Gewalt gestanden hat? Wie sie aufgebaut war und ist? Und ob die naheliegende Vermutung, die Dortmunder Nazi-Musikszene sei der ‚Ort‘ an dem sich rund um die Band „Oidoxie“ und ihre Saalschutz-Truppe „Oidoxie Streetfighting Crew“ terroristische Strukturen gebildet hätten, zutreffend ist? Auch geladen war zuletzt – am 15.April 2016 – Patrick D., genannt „Langer“, der als vorgeblich bester Freund des dreifachen Polizist*innen-Mörders Michael Berger, wie dieser selbst der Nazi-Szene in Dortmund angehörte.
Die Skepsis, Nazis durch ihre Ladung vor den PUA eine Bühne zu bieten, sollte sich im Düsseldorfer Landtag rückblickend zumindest teilweise als berechtigt erweisen. Mehr noch aber hatten sich der Ausschuss und seine Mitglieder für die Befragung der Nazi-Zeugen deutlich zu leichtgewichtig aufgestellt. Wenn ein Ausschuss Nazis befragt, sollte er zumindest darauf vorbereitet sein, dass diese – natürlich – nicht aus dem Nähkästchen plaudern werden. Die Befragten sind schließlich Nazis.
Mit viel Wohlwollen bleibt aber auch in anderer Hinsicht kein großer Spielraum im Urteil über die Ausschuss-Zeug*innen und deren Befragungen: die Aussagen von Mitarbeiter*innen des Verfassungsschutzes – also irgendwie auch „solchen Leuten“ – fielen nachgerade frustrierend und empörend dürftig aus.
Schon Ende Februar hatte der Ausschuss mit Cornelia de la Chevallerie eine hochrangige Mitarbeiterin des Innenministeriums geladen. Als Gruppenleiterin über die Referate „Auswertung Linksextremismus/-terrorismus“, „Auswertung Rechtsextremismus/-terrorismus“ und über das Referat „Beschaffung“ (Führung von V-Personen) in der Abteilung 6 (vulgo: Verfassungsschutz) – wollte der Ausschuss sie ausdrücklich zu zwei Sachverhalten bzw. Zusammenhängen befragen.
So sollte es am 26. Februar zuerst um die Zusammenarbeit von VS und Staatsschutz bzw. Polizei im Zusammenhang mit dem Nagelbombenanschlag in der Kölner Keupstraße gehen. Nur einen Monat nach dem Anschlag am 9. Juni 2004 hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz in einem als vertraulich eingestuften Dossier festgestellt, dass der Bombenanschlag in seiner Ausführung, in der Wahl der potentiellen Opfergruppe und in der technischen Ausfertigung der Bombe gewisse Ähnlichkeiten mit den sog. „Copeland“-Attentaten des britischen Neonazis David Copeland hatte. Copeland hatte 1999 mit drei Sprengstoffanschlägen in London über die Wahl der Tatorte Zeichen für die rassistischen und extrem rechten Motive seiner Taten gesetzt.
Doch nicht nur mit vergleichender Analyse, auch mit konkreten Namen konnte das BfV in seinem Dossier aufwarten: Vier Neonazis aus dem Großraum Köln nannte das Dossier, denen es eine Tat wie den Anschlag in der Keupstraße zutraute. Ohne den sonst üblichen Umweg über das Landesamt für Verfassungsschutz teilte das BfV der Kölner Polizeibehörde den Namen eines dieser vier Neonazis mit. Timm R., auf den der Bundes-Geheimdienst die Ermittlungsbehörde vor Ort aufmerksam machte, war wegen eines Sprengstoffdeliktes bereits vorbestraft. Dass die Information über Timm R. bereits bei der Kölner Polizei vorlag, teilte das BfV den Kolleg*innen in NRW – hier der Zeugin de la Chevallerie als Gruppenleiterin – über ein Schreiben mit. Darüber hinaus forderte das Bundesamt die Verfassungsschutzbehörde in Nordrhein-Westfalen hier zugleich dazu auf, das gesamte Dossier der polizeilichen Ermittlungsbehörde in Köln zur Kenntnis zu geben. Das war aber nachweislich nicht geschehen. Die Kölner Polizeibeamt*innen hatten keine Ahnung vom Inhalt des Dossiers. Warum war die Weiterleitung an die Polizei – wie vom BfV über de la Chevalleries Schreibtisch beauftragt – nicht geschehen?
In ihrer kruden Logik teils schwer nachvollziehbarer Ausreden entwickelte die Zeugin phantasievolle Gründe für den Erkenntnis-Stau im Landesamt: Sie sei davon ausgegangen, dass das Bundesamt das gesamte Dossier an die Polizei weitergegeben habe – nicht nur die Einzel-Information zu Timm R. Nachgefragt habe sie aber nicht. Weder bei der Polizei in Köln noch bei der Bundesbehörde und ihren Absender*innen. Die Frage, warum das BfV entgegen jeder Regel ein ganzes, geheimes Dossier an die Polizei übergeben haben sollte, schien im Rechtfertigungshorizont der Zeugin jedoch vollständig undenkbar. Kein Selbstzweifel sollte verfangen. Die Erkenntnisse des Bundesamtes – der „einzige Lichtblick im gesamten NSU-Komplex“, wie der Ausschuss-Vorsitzende Sven Wolf sich ausdrückte – blieben also bei Cornelia de la Chevallerie stecken. Der Auftrag des BfV, sie der Kölner Polizei für deren Arbeit zu Kenntnis zu geben, blieb unerledigt. Wie leicht ließe sich darüber nachdenken, wie viele Jahre der Überwachung, Beschuldigung und Täter-Opfer-Umkehr den Betroffenen in der Keupstraße erspart geblieben wären, wenn de la Chevallerie im Juli 2004 getan hätte, was ihr Auftrag war.
Als es bei der Befragung der Verfassungsschützerin anschließend um die Erkenntnisse ihrer Behörde zur Nazi-Szene in Dortmund ging, vermochte die Zeugin wie zuvor bereits niemanden zu überzeugen. Ja, sicher sei man durchaus an den organisierten Dortmunder Nazis dran gewesen, habe Erkenntnisse zur Musik-Szene gesammelt und in diesem Zusammenhang auch beobachtet und berichtet bekommen, dass sich gerade dort auch gewaltbereite Zellen entwickelten. Doch Anhaltspunkte dafür, dass es eine bedenkliche Formierung rund um die Band „Oidoxie“ gab, die mit ihrer „Streetfighting Crew“ den Organisationsformen und Terror-Konzepten von Combat 18 zu entsprechen suchte, will de Chevalleries Auswertungs- und Beschaffungsgruppe nicht gesehen haben. Es sei schließlich kein Schritt in Richtung gewalthafter Übergriffe getan worden.
So stellt sich angesichts dieser unbefriedigenden Aussage einmal mehr die Frage, welche Daseinsberechtigung ein Verfassungsschutz hat, wenn seine Mitarbeiter*innen erst von sicheren Erkenntnissen und von Handlungsbedarf sprechen, wenn die (sprichwörtliche) Bombe bereits hochgegangen ist.
Wer sich bis dahin als Gast oder Ausschuss-Mitglied noch nicht darüber aufgeregt hat, welch Schaustück die leitende VS-Mitarbeiterin hier zum Besten gab, hatte am Rande der Befragung zur Dortmunder Neonazi-Szene schließlich auch noch das Vergnügen, die volle Selbstherrlichkeit der Schlapphüte zu spüren zu bekommen. Denn im Zusammenhang mit Vorhalten, die die Politiker*innen der Mitarbeiterin des Innenministeriums machen wollten, zeigte sich, wer im Ausschuss die Macht hat, über Grenzen und Möglichkeiten von Aufklärung zu bestimmen. Denn als Verena Schäffer (Bündnis 90/Die Grünen) der Zeugin eine Akte vorhalten wollte, die mit „nur für den Dienstgebrauch“ (NfD) gekennzeichnet war, verweigerte de la Chevallerie die Aussage. Diese Geheimhaltungsstufe berechtige sie, zu Akteninhalt und Sachverhalt zu schweigen. Mitnichten sei das so, meinte der Vorsitzende Wolf. Der PUA in NRW folge der Rechtsauffassung des Bundestagsuntersuchungsausschusses. Und nach dieser seien die Akten „nur für den Dienstgebrauch“ freigegeben. Der Blickwechsel der Zeugin mit ihren Vorgesetzten, die sich im Ausschuss-Saal in Augenkontakt-Reichweite mit ihrer Mitarbeiterin befanden und diese schon einige Male zuvor wohl mehr nervös als souverän hatten wirken lassen, sprach Bände. Und auch, als Wolf mit Nachdruck darauf hinwies, dass er als Ausschussvorsitzender das Parlament vertrete, dem sich die Abteilungen des Innenministeriums weisungsgemäß zu verhalten hätten, blieb es dabei: Die Zeugin schwieg in öffentlicher Sitzung.
Mit der Aussage des Staatsschutzbeamten Georg Anders, den der Ausschuss am 14. April zu seiner Arbeit bei den Ermittlungen rund um die Morde an den Polizist*innen Thomas Goretzki, Yvonne Hachtkämper und Matthias Larisch von Woitowitz befragte, zeigte sich zuletzt, dass nicht nur „solche Leute“ – also Menschen, die durch ihren beruflichen (VS) oder politischen (Naziszene) Zusammenhang von Natur aus dazu neigen, wenig bis nichts (Sinnvolles) preiszugeben, wichtige Verantwortlichkeiten abzustreiten oder den Versuch machen, Offensichtliches wegzuleugnen – dem Ausschuss mitunter wenig zu sagen haben. Die Parlamentarier*innen wollten von dem Polizeibeamten Anders wissen, welche Erkenntnisse dem Staatsschutz zu dem dreifachen Mörder Michael Berger durch seine Ermittlungsarbeit vorgelegen hätten und wie die Polizei etwa Bergers Kontakte zur Dortmunder Nazi-Szene eingeschätzt habe. Doch aus dem Staatsschützer war nichts herauszuholen, seine Erinnerungslücken waren so gewaltig, dass der Vorsitzende dem Beamten „wegen nicht ernsthaften Bemühens des Erinnerns“ eine Ordnungsstrafe androhen und die Sitzung mehrfach unterbrechen musste. Ob der dreisten „Generalamnesie“ des Zeugen geriet der Vorsitzende sichtlich in Rage und forderte den zur Zeit der Polizist*innen-Morde leitenden Beamten im Dortmunder Staatsschutz zur Besinnung auf: Er möge die Pause nutzen, über seine Aussage nachzudenken. Doch weder die Androhung von Strafe noch der beichtväterliche Ansatz fruchteten. Weder an den Nazi-V-Mann Sebastian Seemann noch an NPD-Funktionär Pascal Zinn wollte der Polizist irgendeine Erinnerung haben. Allein an „Siggi“, wie es dem Zeugen herausrutschte, konnte er sich erinnern. Neonazi- und „Die Rechte“-Größe Siegfried Borchardt muss den halsstarrigen Beamten mit Erinnerungsproblemen wohl beeindruckt haben. Den Mord an seinen Kolleg*innen, gibt Anders an, habe er hingegen vergessen. Spätestens jetzt besteht kein Zweifel mehr daran, dass hier irgendwas so ganz und gar nicht stimmt. SPD-Obmann Kossiski bleibt nur die Bemerkung, dass er – selbst Polizist – keine einzige Kollegin oder nur einen Kollegen kenne, den der Mord an den Beamt*innen so kalt gelassen hätte.
Es wird vergessen, geschwiegen vertuscht. Und der Parlamentarische Untersuchungsausschuss in NRW stand in den letzten Sitzungen wiederholt vor dem Debakel, sich nicht gegen die Mauer aus Erinnerungslücken, gegen das Primat des Quellenschutzes und gegen die geballte Arroganz des Geheimdienstes durchsetzen zu können. Wenn der Untersuchungsausschuss in der kurzen Zeit, die ihm noch bis zum Ende der Beweisaufnahme bleibt, seinem selbstgesetzten Aufklärungsauftrag auch nur in Ansätzen gerecht werden will, müssen die Fraktionen und Ausschuss-Mitglieder ganz schnell lernen, aggressiver zu fragen, sich nicht verscheißern zu lassen, den Zeugen nicht das Heft in die Hand zu geben und vor allem: Druck aufzubauen. Das Innenministerium sollte wissen, wie es zu interpretieren ist, wenn seine Polizeibeamt*innen so offensichtlich mauern und seine Verfassungsschützer*innen weder ihre Auftraggeber*innen noch deren politische Autoritäten anerkennen. Denn dann liegt die Idee nahe, dass etwas faul ist in der Struktur des Überwachens und Ermittelns.
Wenn sich daran nichts ändert – der Ausschuss etwa kein Land gewinnt und es weiterhin verabsäumt, nicht nur die Instrumente seiner Autorität zu zeigen, sondern auch anzuwenden – wird der PUA der Hans Wurst bleiben, dem Verfassungsschutz und Polizei die lange Nase zeigen. Und der den zahnlosen Hintergrundchor für die Selbstinszenierung von Neonazis stellt, denen von niemandem so richtig auf den Zahn gefühlt wird – wenn es schon notwendig ist, sie vor den Ausschuss zu laden.
Anders als im Münchner OLG-Prozess wird es dann nicht eine aktive „Aufkündigung des Aufklärungsversprechens an die Opfer der NSU-Verbrechen“ sein, die den Ausschuss überflüssig macht. Vielmehr ist es sein fehlender Mut, den richtigen Leuten zum einzigen möglichen Zeitpunkt an den Karren zu fahren. Nicht mehr, und nicht weniger – aber mit ernüchternden Konsequenzen: Wenn irgendwer jemals nach der Aufklärungsleistung des PUA in NRW fragt, wird irgendwer anders mit den Schultern zucken. Nicht mehr und nicht weniger.
Jetzt ist noch ein wenig Zeit. Und darum:
We are watching you!
[1] „Der NSU-Komplex“ erinnert sicher wohl nicht zufällig an den Buchtitel „Der Baader-Meinhof-Komplex“. Stefan Aust hatte unter diesem Signet 1985 seine Kenntnisse und Perspektiven zur RAF veröffentlicht. Der Rechts-Links-Schematismus schlägt sich auch im aktuell viel bemühten Schlagwort von der „Braunen-Armee-Fraktion“ nieder. Dieser künstliche Brückenschlag zwischen „Links-“ und „Rechtsterrorismus“ ist – wie unschwer zu erkennen – mehr als problematisch.
[2] Stefan Aust und Dirk Laabs haben die Geschichte um den Neonazi und V-Mann „Primus“ allerdings schon 2014 in ihrem Buch „Heimatschutz. Der Staat und die Mordserie des NSU“ (München, Pantheon) aufgegriffen.