TERZ 06.16 – LAUSIGE ZEITEN
Entgegen geltendem Recht gibt es (u. a.) im Jobcenter Düsseldorf Mitte die Anweisung, Menschen ohne deutschen Pass generell die Leistungen zu verweigern. Das Sozialrecht sieht in jedem Fall eine Prüfung des Einzelfalls vor, ob ein Anspruch besteht. Jede_r Antragsteller_in hat ein Recht auf einen schriftlichen – und damit rechtsmittelfähigen - Ablehnungsbescheid. Einige Mitarbeiter*innen in den Jobcentern (nicht nur in Düsseldorf) verweigern jedoch systematisch die Annahme der Anträge. Ein Ablehnungsbescheid wird nicht ausgestellt, es wird keine Bestätigung des Ersuchens ausgehändigt und die Hilfesuchenden haben somit keine Möglichkeit, juristisch gegen eine Ablehnung vorzugehen. Im System wird dies rechtswidrig als „Kunde verzichtet auf Bescheid“ vermerkt.
Als besonders eifrig in dieser Praxis hat sich der Sachbearbeiter Herr Heiko Andreas aus dem Jobcenter Mitte (Luisenstraße) hervorgetan. In einem aktuellen Fall gibt es ein Widerspruchsverfahren eines schwerkranken fiftyfifty-Verkäufers, der dieses menschenverachtende Prozedere selbst erlebt hat.
Fiftyfifty behält sich rechtliche Schritte vor.