Bürgerlicher Ungehorsam

„Ziviler Ungehorsam (von lateinisch civilis ‚bürgerlich‘; deshalb auch bürgerlicher Ungehorsam) ist eine Form politischer Partizipation, deren Wurzeln bis in die Antike zurückreichen“, sagt Wikipedia.

Von bürgerlichen Formen „politischer Partizipation“ hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf offenbar aber keine allzu große Kenntnis. Darum kriminalisiert sie sie lieber. So ergingen gegen zwei Aktivisten von „Düsseldorf stellt sich quer“ (DSSQ), gegen den damaligen Geschäftsführer der Düsseldorfer „Falken“, sowie gegen einen Aktivisten vom Kulturzentrum ZAKK Strafbefehle in schwindelerregender Höhe. Warum? Am 19.3.2016 soll es zur „Störung einer Versammlung“ – einer Kundgebung von ein paar wenigen „Republikaner“-Gestalten am Oberbilker Markt – gekommen sein. Außerdem soll bei den Protesten von DSSQ gegen eine Veranstaltung der AfD in den Räumlichkeiten der Messe Düsseldorf im Februar 2016 der Anmelder der Gegenkundgebung, gegen das Versammlungsgesetz verstoßen haben.

Das DSSQ-Bündnis, für das die beiden Beschuldigten von Beginn an als Versammlungsleiter oder Presseverantwortliche vielfach aktiv gewesen sind, hat als ein breiter lockerer Zusammenschluss von Initiativen, Gewerkschaften und Parteien ein klares Ziel: allen Neonazis und Rassist*innen in Düsseldorf etwas ‚entgegenzusetzen‘. Seine Aktionsformen werden dabei immer so gewählt, dass viele Menschen sich dem Protest anschließen können. Blockaden, mit denen Demo-Routen von Nazis oder Zugangswege für die populistisch-rechte, rassistische AfD versperrt werden, gehören als Mittel des zivilen Ungehorsams dazu. Ob stehend mit vielen Menschen, auf dem Fahrrad oder Arm in Arm am Boden sitzend: zu Aktionen des zivilen Ungehorsams hat das DSSQ-Bündnis immer ganz offen aufgerufen. Denn, so der Sprecher des Bündnisses: Der Name ist Programm. Sich in den Weg zu stellen gegen „menschenfeindliche Stimmungsmache in unserer Stadt“. Und so stellt sich DSSQ ohne Wenn und Aber hinter die beiden Aktivisten. „Wir werden nicht zulassen“, dass die Aktionsform des zivilen Ungehorsams „durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf kriminalisiert wird.“

Gegen beide Strafbefehle ist Widerspruch eingelegt worden. Nach erneuter Prüfung durch die Staatsanwaltschaft wird es also zu einem Prozess kommen – so denn die Staatsanwält*innen die Beschuldigungen aufrechterhalten wollen. Vor Gericht, so viel steht fest, wird es dann mannigfaltige Möglichkeiten geben, um die Positionen von DSSQ streitbar zu vertreten. Denn auch künftig wird DSSQ keinen Zentimeter weichen wollen, wenn Nazis und Rassist*innen auf Düsseldorfs Straßen unterwegs sein wollen. Und die Düsseldorfer*innen werden sich auch weiterhin zahlreich an den DSSQ-Aktionen beteiligen.

Wer von Repression betroffene Aktivist*innen unterstützen mag und kann: Die Rechtshilfe Düsseldorf sammelt Spenden, um die Kosten für Gerichtsprozesse und Anwält*innen solidarisch begleichen zu können:
Rechtshilfekonto
Stadtsparkasse Düsseldorf, IBAN:DE 89 3005 0110 0063 0076 78

Und wer selbst betroffen ist: Nehmt Konakt auf – keiner muss das alleine machen – mit der Rechtshilfegruppe Düsseldorf unter rhg-duesseldorf[at]riseup[dot]net