TERZ 01.19 – LAUSIGE ZEITEN
Die nordrhein-westfälischen Studierenden müssen sich künftig auf so einiges gefasst machen. Die Landesregierung plant nämlich eine „Reform“ des Hochschulfreiheitsgesetzes. Künftig wollen Laschet & Co. es den Hochschulen gestatten, eine Anwesenheitspflicht in Vorlesungen einzufordern. Auch haben jene nach den Vorstellungen der Koalitionspartner in Zukunft die Möglichkeit, Studienplatz-Bewerber*innen Online-Tests abzuverlangen. Sogar „Fördern & Fordern“ à la Hartz IV dürfen die Unis betreiben: Wenn Studierende nicht genug Credit Points gesammelt haben, können die Bildungsreinrichtungen ein Beratungsgespräch anberaumen und die Minderleister*innen zum Unterschreiben einer Studienverlaufsvereinbarung nötigen. Überdies stellt Schwarz-Gelb es den Universitäten frei, studentische Mitbestimmungsrechte zu beschneiden und Gremien wie die Studienbeiräte oder die Räte für studentische Hilfskräfte abzuschaffen. Darüber hinaus muss die Zivilklausel dran glauben. Der Satz aus dem Gesetz „Die Hochschulen entwickeln ihren Beitrag zu einer nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt. Sie sind friedlichen Zielen verpflichtet und kommen ihrer besonderen Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung nach innen und außen nach“ bekommt den Vermerk „kann wegfallen“. Die ASten kritisieren den Entwurf scharf. „Leider bestätigt sich, dass Schwarz-Gelb nichts von demokratischen Strukturen hält, sondern der größten Lobby auch die größten Rechte einräumt“, heißt es etwa in der Presseerklärung des Kölner AStA. Auch gegen die Anwesenheitspflicht und andere Eingriffe in die Studierfreiheit sowie gegen die wissenschaftliche „licence to kill“ spricht das Gremium sich aus.
Die Erfolge der AfD gehen mit einem gesellschaftlichen Rechtsruck einher. Rassistische und andere menschenfeindliche Aussagen werden mittlerweile von Teilen der Gesellschaft als legitime Meinung akzeptiert. Damit wir diesen Positionen in Diskussionen im Alltag – ob auf der Arbeit, mit den Nachbarn oder im Verein – effektiv begegnen können, möchten wir uns in diesem Workshop grundlegend mit der Argumentation gegen rechte Parolen beschäftigen.
In einem weiteren Workshop, den wir bald ankündigen werden, steigen wir dann tiefer in das Thema ein und wenden unsere Gegenstrategien in verschiedenen Übungen an.
Wenn ihr Lust habt, euch mit rechten Strukturen auseinanderzusetzen und fit im Umgang mit rechten Parolen werden wollt, dann meldet euch kostenfrei unter anti_afd_dus[at]riseup[dot]net an und kommt am 22.01.2019 um 18.30 Uhr ins ZAKK (Workshopdauer ca. 2 Stunden).
Wenn die hochgiftige Kohlenmonoxid-Leitung, die auch den Osten Düsseldorfs tangiert, mit einem kleinen Funken gezündet wird, dann könnte sie sich innerhalb von Millisekunden zum hochtoxischen und größtmöglichen Silvester-Knaller aller Zeiten entwickeln. Zu dieser aktuellen Einschätzung der Gefahrenabwehr kommt der Landrat des ebenfalls betroffenen Landkreises Mettmann, Thomas Hendele (CDU). Er machte deutlich, dass alle Beschwichtigungen von BAYER und dem Nachfolgeunternehmen COVESTRO Placebos sind, die den Belastungen der Realität nicht standhalten.
Das hindert auf der politischen Bühne des NRW-Landtages die Politiker*innen von CDU, FDP, SPD und AfD nicht, den Pipeline-Betreibern einen Persilschein auszustellen. Dieser Schein ist sogar noch größer geworden, denn in der Vergangenheit hatten sich die Landtagsabgeordneten, durch deren Wahlkreis die CO-Pipeline verläuft, noch geschlossen gegen das Projekt ausgesprochen. Diese Haltung wurde jüngst aufgegeben. Alle Platzhirsche stimmten zu. Auch Marco Schmitz (CDU), der Gewinner im Wahlkreis Düsseldorf II, gab der Pipeline, die durch den Stadtteil Hubbelrath führt, seine Zustimmung.
Auf die Anfrage der DKP, wie er den christdemokratischen Stimmungwandel erklären könne, stellte er eine Antwort erst für die Zeit nach den Parlamentsferien in Aussicht. Und die dauern wohl noch an ...
Genauer nimmt es Thomas Hendele. Nichts hat sich geändert, stellt er nach Rücksprache mit seinem Kreisbrandmeister fest: Die Quellmenge des tödlichen Giftes wurde falsch berechnet. Der Alarmierungsablauf ist zeitverzögert. Für den Alarm- und Gefahrenabwehrplan (AGAP) gibt es insgesamt keine abgestimmte Version. Schlussfolgerung: „Die Feuerwehren im Kreis Mettmann können zwar die Wirkung der Gefahr bestimmen und eingrenzen sowie das Ausmaß beurteilen, aber die Bekämpfung der Gefahr ist nicht möglich.“
Uwe Koopmann