TERZ 03.19 – LAUSIGE ZEITEN
Am Sonntag, dem 3. März treten beim Kö-Treiben in einer epischen Schlacht Mikroappartements, Immobilienhaie, Abrissbagger und bunte Häuser gegeneinander an, um darüber zu entscheiden:
Wem gehört die Stadt?
Mitmachen:
Karnevalssonntag ab 9 Uhr im Farbfieber-Atelier auf dem Fürstenwall 210
Stimmung machen:
Ab 11 Uhr auf der Kö
Haltet Ausschau nach dem 3,50 Meter hohen Abrissbagger!
Weitere Infos: https://kiefern.org und https://facebook.com/Kiefernstrasse
Der Düsseldorfer Initiative COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) ging im Februar ein Nazi-Hetzbrief mit Morddrohung zu. „Antifaschisten rechtfertigen die deutschen Kriegstoten“ und „Antifaschisten lassen Zuwanderung und Volkszerstörung zu“ steht da unter anderem zu lesen, bevor es heißt (alle Rechtschreibfehler im Original): „Tod diesem Dreckspack und diesen Schmoks. Ein Schlag, Ein Stich, Ein Schuss. Kurz und bündig.“ Des Weiteren bezeichnet die Hetzschrift das „Aufhalten der links-demokratisch optimierten Überbevölkerung“ und die Abschaffung der „demokratischen Scheinfreiheit“ als „Notwendigkeit“. Adressiert war das Schreiben an die CBG-Zeitschrift Stichwort BAYER, die es mit den „Besatzermedien“ verglich, die „voller Glück über den Untergang der Wahrheit schwadronieren“. Gezeichnet ist der Erguss, der sich offen zum Nationalsozialismus, der NSDAP und der SS bekennt, mit „Sieg Heil“. „Dieser Brief ist ein erneutes Zeichen für das Erstarken faschistischer Kräfte in Deutschland. Immer öfter wagen sie es, ihre Gegner offen zu bedrohen. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN wird sich davon jedoch nicht einschüchtern lassen“, hält Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der Coordination fest. Die CBG hat umgehend einen Rechtsanwalt eingeschaltet und Strafanzeige gestellt. Für den Verein, der bereits seit mehr als 40 Jahren den Machenschaften des Leverkusener Bayer-Konzerns nachgeht, ist es nicht der erste Vorfall dieser Art. Bereits in der Vergangenheit sahen sich einzelne CBG-Vorstandsmitglieder Bedrohungen von alten und neuen Nazis ausgesetzt.
Die Bayer-Tochter „Bayer Material Science“ wollte vor zwölf Jahren mit der Planfeststellung vom 14. Februar 2007 den Bau einer hochgiftigen Kohlenmonoxid-Pipeline von Dormagen nach Uerdingen durchsetzen – auch durch den Osten von Düsseldorf. Bis heute, da die Gesellschaft von der Mutter verstoßen wurde und nunmehr als Covestro firmiert, konnte das „Teufelsrohr“ dank des umfassenden Widerstandes aus der Bevölkerung allerdings nicht in Betrieb genommen werden. Die Protest-Resolution kam auf mehr als 110.000 Unterschriften, und auch die DKP zählte zu den Mitstreiter*innen der Kampagne.
Sie war so erfolgreich, dass die Bezirksregierung Düsseldorf 2018 einen Planänderungsbeschluss fassen musste. Dieser sah die Verlegung eines weiteren Schutzgitters vor. Das sollte nun für die nötige Sicherheit sorgen und es den Pipeline-Gegner*innen unmöglich machen, den Widerstand weiter hoch zu halten. Die Bezirksregierung Düsseldorf behauptete, „dass Freisetzungen des transportierten Mediums nicht auftreten“ könnten.
Die Bürgerinitiativen traten jedoch in Person des Technikers Erwin Schumacher aus Monheim den Gegenbeweis an. Er zerriss die „Schutzmatte“ mit bloßen Händen und durchlöcherte ein Stück Rohr innerhalb von fünf Sekunden mit einem Akkubohrer. Die „Schutzfunktion“ der Geo-Grid-Matte verglich Schumacher mit der Reißfestigkeit von Toilettenpapier. Darum haben sowohl Bürgerinitiativen als auch der BUND NRW Klage gegen die CO-Pipeline eingelegt. Der Vorwurf an die Bezirksregierung als Genehmigungsbehörde: Die meisten Einwände gegen das Vorhaben wurden abgeschmettert. Allein der Austausch eines fehlerhaften „Schutzgitters“ bedeute keine umfassende Sicherheit an der 67 Kilometer langen Giftröhre.
Neben der juristischen Klärung der technischen Aspekte des Planfeststellungsverfahrens hängt die Zulassung – oder das Verbot – der Inbetriebnahme der CO-Pipeline seit fünf Jahren beim Oberverwaltungsgericht Münster. Diesem liegen 20.000 Einwendungen betroffener Bürger*innen vor. Das OVG muss klären, ob die Konzerninteressen der Allgemeinheit dienen, womit die Enteignung der Grundstücke für die Trassenführung durch ein Gesetz des Landtages vom 21. März 2006 legal wäre, oder ob die CO-Pipeline nur der Covestro und seinen Aktionär*innen dient. In diesem Falle wäre das einstimmig im Landtag beschlossene Enteignungsgesetz („Lex Bayer“) illegal.
PM-BI/Uwe Koopmann