TERZ 04.19 – RECHTER RAND
Teilweise lesen sich die Ausführungen von Dr. Andreas Heusch, Präsident des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts, wie aus einem Pamphlet der AfD.
Massiv kritisierte er vor versammelter Presse die Asylpolitik. Er monierte unter anderem die in seinen Augen mangelnde Abschottung der EU-Grenzen. Was im Umkehrschluss ja nur bedeuten kann, dass er wohl möchte, dass an den EU-Außengrenzen und im Mittelmeer noch mehr Geflüchtete sterben sollen. Weiterhin bemängelt er die angebliche laxe Abschiebepraxis deutscher Behörden. Auch wenn er es nicht offen ausspricht, sind ihm die Möglichkeiten für Asylbewerber*innen, sich rechtlich gegen Ablehnungen zu wehren, ein Dorn im Auge. Er jammert über die Überlastung seines Gerichts. Anstatt jedoch eine bessere Ausstattung mit Richter*innen zu fordern, macht er auf dem Rücken der Geflüchteten Politik. In regelrechtem Rechtssprech redet er von der „Flüchtlingswelle“ im Jahr 2015. Er behauptet, eine Bevölkerungsexplosion in Afrika sei der wahre Grund für die Migration nach Europa, politische Motive gibt es für ihn nicht. Und alle wissen, was er meint, ohne es auszusprechen: Das sind alles Wirtschaftsflüchtlinge. Dass für Kriege, Elend und Hunger vor allem die historische wie aktuelle Wirtschaftspolitik des Nordens mitverantwortlich ist, blendet er aus. Auch das Kirchenasyl ist ihm ein Dorn im Auge: „Es steht den Kirchen nicht an, staatliche Entscheidungen zu behindern.“
Heusch wurde schon 2010 bekannt, als er trotz Protesten in „seinem“ Verwaltungsgericht in Düsseldorf ein Kreuz aus Resten des ehemaligen Grenzzauns zwischen Ost- und Westdeutschland anbringen ließ. Auch damals argumentierte er mit der neurechten Formulierung, dass das Kreuz im Gerichtsgebäude kein Zeichen des Glaubens sei, sondern Symbol für die kulturellen Wurzeln, aus denen sich die freiheitliche Verfassung speise. Die Trennung von Staat und Kirche, wie sie das Grundgesetz vorsieht, scheint ihn zu stören. Einmal mehr zeigt er, dass für ihn die Neutralitätspflicht der Justiz nur ein weiterer Störfaktor ist. Da ist es auch kein Wunder, dass sich das Verwaltungsgericht Düsseldorf zu Zeiten der Dügida-Demonstrationen in Düsseldorf als organisatorische Stütze derselben hervorgetan hat. Durch zahlreiche Beschlüsse wurde einerseits – unter dem Vorwand der Durchsetzung der Versammlungsfreiheit – der Dügida-Bewegung der Rücken gestärkt und andererseits wurde – hier spielte die Versammlungs- und Meinungsfreiheit für das Verwaltungsgericht keine Rolle mehr – der antirassistische und antifaschistische Protest behindert. Immer wieder werden auch Entscheidungen des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts durch die nächsthöhere Instanz, das Oberverwaltungsgericht Münster, aufgehoben und korrigiert.