TERZ 04.19 – STAATSGEWALT
Im Dezember haben CDU, FDP und SPD in NRW die Verschärfung des Polizeigesetzes verabschiedet. Dagegen soll es nun eine Verfassungsbeschwerde geben. Mit dem Gesetz wird unter anderem die Unschuldsvermutung aufgehoben. Die Polizei darf handeln, bevor von einer Person überhaupt eine konkrete Gefahr ausgeht. So können Aufenthaltsverbote, Kontaktverbote und eine Präventivhaft von bis zu zwei Wochen Länge verhängt werden, die dann noch mal 14 Tage verlängert werden darf. Wie gesagt: ohne dass es ein Vergehen gibt, nur aufgrund der Vermutung und Annahme, mensch könne etwas anstellen. Legitimiert wurde das Gesetz von CDU und FDP mit dem Schutz vor Terrorismus. Mit zwei großen Demonstrationen im Juli und im Dezember 2018 wurde vor dem Polizeigesetz gewarnt und darauf hingewiesen, dass der Grund „Terrorismus“ nur vorgeschoben ist und uns alle betrifft. Das zeigte sich auch recht schnell. Im Februar wurden mehrere Umweltschützer*innen mehrere Tage in Haft genommen, weil sie sich geweigert hatten, ihre Personalien und Fingerabdrücke abzugeben. Im neuen Gesetz heißt es dazu: Wenn „Tatsachen die Annahme begründen, dass die Identitätsfeststellung […] vorsätzlich verhindert worden ist“, darf eine Person mit richterlicher Anordnung bis zu sieben Tage in Gewahrsam genommen werden. Der Vorwurf lautete auf Hausfriedensbruch, nicht mehr als eine Ordnungswidrigkeit, und wurde später dann auch noch fallengelassen. An den Aktivist*innen sollte ganz einfach ein Exempel statuiert werden. Das macht klar, was uns allen mit diesem Gesetz, dass der Polizei einen großen Ermessensspielraum lässt, blüht. Weiterhin wird der Angriff der Polizei mit Staatstrojanern auf alle Bürger*innen legalisiert, so dass sie mit ihren Befugnissen in Richtung eines weiteren Geheimdienstes voranschreitet. Ziel sind nicht Terrorist*innen, sondern die Bürger*innenrechte. Jegliche Kritik und jeglicher Protest soll möglichst im Vorfeld überwacht und kriminalisiert werden. Dagegen regt sich nun auch auf juristischer Ebene Widerstand. Wichtig ist, dass viele Menschen die Verfassungsbeschwerde unterstützen. Unter https://digitalcourage.de kann die Verfassungsbeschwerde unterschrieben werden, dort finden sich auch alle Änderungen zum Polizeigesetz.