Die Wohnraumschutzsatzung: Eine erste Bilanz

Seit August 2019 ist die Wohnraumschutzsatzung in Kraft. Viel Schutz vor airbnb & Co hat sie jedoch noch nicht bieten können.
Eine Einschätzung des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum.

Mitte August 2019 stand das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum vor einem Haus auf der Schmiedestraße in Oberbilk, in dem sich sieben Luxusappartements befinden, die über Buchungsplattformen wie airbnb und booking.com als Ferienunterkünfte angeboten werden. Der geeignete Ort also, um für eine wirkungsvolle Wohnraumschutzsatzung zu protestieren.

Am 29. August 2019 wurde die Wohnraumschutzsatzung vom Rat der Stadt Düsseldorf verabschiedet. Sie trat am 10. Oktober 2019 in Kraft. Das ist nun mehr als ein halbes Jahr her.

Das Beispiel Schmiedestraße 2 zeigt, dass weder die inhaltlichen noch die personellen Voraussetzungen geschaffen wurden, um wirkungsvoll gegen den Missbrauch von Wohnraum vorzugehen. Noch immer werden die sieben Luxuswohnungen im Internet angeboten. Noch immer können die Besitzer*innen theoretisch (wenn alle ihre Wohnungen vermietet sind) mehrere zehntausend Euro im Monat verdienen. Noch immer stehen die Wohnungen nicht den Wohnungssuchenden in Düsseldorf zur Verfügung.

Das ist kein Einzelfall. In Düsseldorf werden ca. 7.000 Wohnungen für touristische Zwecke genutzt, mehr als 13.000 Wohnungen stehen länger als drei Monate leer.

Gegen diese skandalösen Praktiken und gegen den Leerstand in Düsseldorf sollte die Zweckentfremdungs- oder Wohnraumschutzsatzung eigentlich greifen, deren Wirksamkeit wir aber schon im letzten Jahr anzweifelten. Viele Regelungen waren unklar oder weiteten Fristen und Handlungsmöglichkeiten eher zugunsten von Eigentümer*innen als zugunsten von bezahlbarem Wohnraum aus.

Am 27.04.2020 wurde im Wohnungsausschuss eine erste Bilanz gezogen: 470 Wohneinheiten konnten aufgrund von Anträgen oder Meldungen als zweckentfremdet ermittelt werden. Nur 299 konnten aufgrund von Personalmangel bearbeitet werden. Bei 106 Einheiten handelt es sich um Leerstand, bei 96 um kurzfristige touristische Nutzung, in neun Fällen wurde die Zweckentfremdung untersagt, ohne dass diese Wohnungen bisher dem Wohnungsmarkt wieder zugeführt werden konnten. Nach einem halben Jahr ist demnach nicht eine einzige Wohnung wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt worden und lediglich neun Wohnungen wurden überhaupt beanstandet.

Wohnraumschutzsatzung verlängern!

Schon jetzt ist klar, dass die Wohnraumschutzsatzung in vielen Punkten die Erwartungen nicht erfüllen wird, da einige Regelungen einfach nicht ausreichen. Es gibt erheblichen Verbesserungsbedarf! Selten war eine Wohnung als sicherer Rückzugsraum wichtiger als heute, um eine Infektionsgefahr für sich und andere zu verringern. Doch noch immer fehlen wirkungsvolle Instrumente in Düsseldorf, um Wohnungssuchenden eigentlich vorhandenen Wohnraum zu bezahlbaren Mieten zur Verfügung zu stellen.

Am 14.05.2020 protestierte das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum vor der Ratssitzung im Congress Center erneut für eine wirksame Zweckentfremdungssatzung bzw. Wohnraumschutzsatzung. In den kommenden Wochen und Monaten wird die Stadt Düsseldorf weiterhin im Ausnahmezustand sein. Die Wohnraumschutzsatzung kann in diesen Zeiten nicht ernsthaft umgesetzt werden. In anderthalb Jahren soll die Satzung auslaufen. Die für diesen Zeitpunkt geplante Evaluation muss daher verschoben werden!

Sofern die Satzung entsprechend überarbeitet wird, muss die Laufzeit auf fünf Jahre verlängert werden, so wie es das Landesgesetz vorsieht und es in den meisten Städten umgesetzt wird.Die Verwaltung der Stadt Düsseldorf benötigt dringend mehr Personal, das durch Auskunfts- und Betretungsrechte die notwendigen Kontrollmöglichkeiten erhält, damit Wohnungen nicht illegal leerstehen oder als Ferienwohnungen vermietet werden können.

Es muss sehr ernsthaft darüber nachgedacht werden, diese Wohnungen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes oder des Ordnungsbehördengesetzes zu beschlagnahmen, jetzt in der Corona-Krise, aber auch darüber hinaus, um dringend benötigten Wohnraum zu schaffen und zu erhalten. Die Wohnraumschutzsatzung könnte ein wirkungsvolles Mittel sein, um gegen Zweckentfremdung vorzugehen. Voraussetzung ist aber der politische Wille, sie auch konsequent anzuwenden! Das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum wird weiterhin Zweckentfremdung durch Leerstand und touristische Nutzung öffentlich machen, die Wirksamkeit von Maßnahmen überprüfen und für bezahlbaren Wohnraum kämpfen!

Das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum

Wir als Bündnis für bezahlbaren Wohnraum sind ein breites Bündnis von verschiedenen Initiativen, Organisationen und Einzelpersonen. Ziel ist es, als starke Gemeinschaft Druck auf die Stadt auszuüben und real bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Im Moment wollen wir durch ein breit aufgestelltes Bürger*innenbegehren eine Milieuschutzsatzung in Düsseldorf durchsetzen.

Wir werden weiterhin den Widerstand gegen ungerechtfertigte Eigenbedarfskündigungen, Entmietungen und Luxussanierungen unterstützen.

Wir werden weiterhin gegen Leerstand und touristische Nutzung von bezahlbarem Wohnraum kämpfen! Wir werden weiterhin für eine Stadt kämpfen, in der Menschen ihr Zuhause behalten dürfen und bezahlbarer Wohnraum zu finden ist.

Wir werden weiterhin für eine Wohnungspolitik kämpfen, die sicherstellt, dass alle Düsseldorfer*innen in einer angemessenen und für sie bezahlbaren Wohnung in Würde leben können.

Weitere Infos gibt es auch bei dem Investorenkritischen Stadtrundgang unter:

https://bezahlbarer-wohnraum-duesseldorf.de/virtueller-investorenkritischer-stadtrundgang/