„Smash the State MasturbAte“ News aus Bremen:

Kaum einen Monat nach meinem Umzug von Düsseldorf nach Bremen wurde in der Bremer Neustadt – gar nicht weit weg von meiner neuen Bleibe – ein Haus besetzt. Juchu, endlich passiert mal was! So habe ich mir Bremen vorgestellt! Am dritten Abend der Besetzung – in der Annahme, die Räumung stünde kurz bevor – habe ich mal zaghaft “Hallo” am Info-Point der Besetzer*innen gesagt und eine knatschgrüne Winterjacke gespendet, welche kichernd angenommen wurde. Es herrschte eine gesellige Atmosphäre. Eine Feuertonne qualmte, das Küfa-Abendmahl war bereits aufgegessen und ein paar Grüppchen solidarischer Menschen hatten es sich mit einem Bierchen vor der Dete gemütlich gemacht. Folgendes konnte ich in persönlichen Gesprächen und über News aus dem Telegram-„Infochannel DETE“ erfahren:
Aus Solidarität gegen die Räumung der Liebig34 in Berlin haben FLINTA*-people am 9. Oktober kurzerhand das seit mehreren Jahren leerstehende „Möbelhaus Dete“ besetzt. Die Besetzer*innen sind keine feste Gruppe und haben den Anspruch, antirassistisch und antisexistisch zu sein und laden insbesondere BIPOC, durch die Gesellschaft be_hinderte Personen und marginalisierte FLINTA* ein, ihre Perspektiven einzubringen. Schon am 13. Oktober wurde seitens der Stadt Bremen ein Angebot zur Zwischennutzung der Dete an die Besetzer*innen gemacht. Nun soll dort ein safe space für FLINTA* entstehen mit der Option, sich künstlerisch, politisch und musikalisch auszutoben.
Trotz Corona-bedingter Kontakteinschränkungen, widrigen Wetters und dringendem Bedarf an Renovierungsarbeiten in der Dete, sind die FLINTA* mit Maske und Abstand aktiv und organisieren sich mittels Video-Plenen. Ich hoffe sehr, dass es bald möglich sein wird, die FLINTA* live und in Farbe kennenzulernen.
To be continued...
Rese

verfassungsklage der cbg

Im Jahr 2017 hatte der Bayer-Konzern zu seiner Hauptversammlung wegen der angekündigten Monsanto-Übernahme noch massivere Proteste als die sonst üblichen zu erwarten. Deshalb versuchte er sich diese so gut es ging vom Leibe zu halten. Das Unternehmen baute direkt vor dem Eingang des World Conference Center Bonn ein Riesenzelt auf und riegelte es mit einem übermannshohen Zaun ab. Es sei Terror-Gefahr im Verzug, und die Sicherheitschecks könnten nicht innerhalb des Gebäudes, sondern nur außerhalb durchgeführt werden, lautete die Begründung. Die Polizei als Versammlungsbehörde übernahm das ungeprüft und erließ noch weitere Auflagen. Die Düsseldorfer Initiative Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) ging dagegen per Eilverfahren vor. Es gelang ihr auch, die meisten der Auflagen zu kippen, aber das Zelt und der Zaun blieben. Da der juristische Sachverhalt in Eilverfahren stets nur summarisch geprüft wird, reichte die Coordination nach dem Aktionär*innen-Treff zwei sogenannte Feststellungsklagen ein, um die damalige Entscheidung nachträglich anzufechten. Das tat sie nicht zuletzt deshalb, weil Wiederholungsgefahr bestand und das Verhalten von Bayer geeignet war, einen Präzedenz-Fall zu schaffen, der konzern-kritische Aktionen generell stark behindern könnte. Alle Instanzen bis hin zum Leipziger Oberverwaltungsgericht gaben jedoch der Polizei, der Stadt Bonn und dem Leverkusener Multi als Prozess-Beigeladenem Recht. Deshalb zieht die Coordination gegen BAYER-Gefahren nun vor das Bundesverfassungsgericht.