Milliardenbetrag für RWE: 5 Cent für jeden Kubikmeter Rheinwasser!

Eine Zahlungsverpflichtung für RWE von 5 Cent für jeden Kubikmeter Rheinwasser ist das zentrale Ergebnis eines vom nordrhein-westfälischen Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens.

Bei Rheinkilometer 712,6 Nähe Dormagen will RWE ein gigantisches Entnahmebauwerk errichten, um jährlich bis zu 340 Millionen Kubikmeter Wasser aus dem Rhein zu entnehmen. Damit sollen die Braunkohletagebau-Restlöcher Hambach und Garzweiler zu gigantischen Seen aufgepimpt und zur Tourist*innen-Attraktion werden. Auch die zur Braunkohlegewinnung großräumig leer gepumpten Grundwasserleiter sollen wieder gewässert und die ansonsten trockenfallenden geschützten Feuchtgebiete erhalten bleiben.

Nach NRW-Rechtslage spricht nichts dafür, dass die RWE von der Verpflichtung zur Zahlung des Wasserentnahmeentgelts befreit werden kann. Das ist das zentrale Ergebnis des vom BUND in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens, das auf dessen Homepage eingesehen werden kann.

Nach dem Wasserentnahmeentgeltgesetz NRW (WasEG) erhebt das Land für das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern ein Entgelt in Höhe von 5 Cent pro Kubikmeter. Die Einnahmen dienen der Finanzierung von Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie wie etwa der Renaturierung von Fließgewässern.

In der Vergangenheit hatte RWE verlautbaren lassen, dass es sich bei den geplanten Maßnahmen um „behördlich angeordnete Benutzungen“ handele, weshalb der Konzern für das Rheinwasser nicht zahlen müsse.

RWE ist ein Paradebeispiel dafür, wie ein Konzern durch jahrzehntelange öffentliche Subventionierung, gesetzliche Privilegien und eine enge Verflechtung von (Kommunal-)Politik und Wirtschaft zum Erfolgsmodell wird – natürlich im öffentlichen und nationalen Interesse.

Dazu gehört auch, Umweltbelastungen möglichst den Steuerzahlenden zu überlassen. Zum Beispiel: Wer die Jahrhundertaufgabe der Rekultivierung und der Stabilisierung des Grund- und Oberflächenwassers einschließlich der Trinkwasserversorgung nach Ende der Sümpfungsmaßnahmen (künstliche Absenkung des Grundwassers, damit das Baggerloch trocken bleibt) bezahlt. So beschreibt es der BUND sehr treffend.

Ab 2030 soll das Wasser aus dem Rhein in das ehemalige Braunkohlenrevier geleitet werden, hierzu plant RWE den Bau und Betrieb einer 45 Kilometer langen Rheinwassertransportleitung (RWTL) zu den Braunkohlentagebauen Hambach und Garzweiler (TERZ 12.24). Da die RWTL noch 70 Jahre nach Tagebauende weiter betrieben werden soll, könnte durch das Wasserentnahmeentgelt ein Milliardenbetrag zustande kommen.

Gegenstand des vom BUND beauftragten Rechtsgutachtens war daher die Klärung der Fragen, nach und mit welchen Maßgaben die Entnahme von Wasser aus Fließgewässern in NRW entgeltpflichtig ist und unter welchen Bedingungen eine solche Entnahme für den Zweck der Restlochbefüllung entgeltfrei gestellt werden kann.

Dirk Jansen, NRW-Geschäftsleiter des BUND, sagte unter anderem, da das Land NRW die Rheinwasserentnahme offenbar in Kürze zulassen wolle, sei die Entgeltpflicht bereits im Genehmigungsbescheid festzulegen.

Relevant für die Entstehung der Entgeltpflicht ist gemäß Gutachten, dass RWE durch eine Zulassungsentscheidung überhaupt die Möglichkeit der Wasserentnahme und damit die Teilhabe an der knappen, staatlich bewirtschafteten Ressource Wasser eröffnet wird. Die Wasserentnahme ist nicht, wie RWE behauptet, als behördlich angeordnet zu beurteilen, sondern als eine freiwillig eingegangene Verpflichtung zur fortdauernden Einhaltung der bergrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen, zu der auch die Übernahme entsprechender Nachsorgepflichten gehöre. Dies war bereits zu Beginn des Gewinnungsbetriebs und der Aufnahme der Bergbautätigkeit durch RWE klar.

Da die Kosten der Bewirtschaftung von Gewässern angesichts der Folgen des Klimawandels zunehmend steigen werden, wäre eine Befreiung von Wasserentnahmeentgelten auch rechtspolitisch nicht vertretbar. Die Nutzung der aus dem Tagebau stammenden Braunkohle zur Energiegewinnung und die dadurch bedingte Freisetzung von CO2 hat selbst unmittelbar zum Klimawandel beigetragen. RWE ist damit mitursächlich für die steigenden Kosten der erforderlichen Gewässerbewirtschaftung, hat auch über Jahrzehnte hinweg durch das Abpumpen von Grundwasser den Gewässerhaushalt in der Niederrheinischen Bucht zerstört. Die geplanten Reparaturmaßnahmen sind wiederum mit weiteren massiven Eingriffen verbunden. Da sei es das Mindeste, dass der Verursachende dafür auch dauerhaft zur Kasse gebeten werde, und die Landesregierung endlich eine verursachergerechte Haftungslösung für alle Langzeitschäden des Braunkohlenbergbaus vorlege, so Jansen.

Quelle: BUND 23.10.25

Christine