TERZ 12.25 – FESTUNG EUROPA
Die Zahl der Asylanträge in Deutschland ist im Oktober 25 weiter gesunken. 8.823 Anträge wurden gestellt, 55 Prozent weniger als im Vorjahresmonat.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) freut sich wie Bolle über „unsere Migrationswende”. Die Anreize für „illegale Migration” seien erheblich reduziert worden. Dobrindt will die „Rückführungen” weiter vorantreiben. Besonders an Menschen aus Syrien wird dabei in seinem Umfeld gedacht, der Krieg dort sei schließlich beendet. Außenminister Johann Wadephul (SPD) äußerte sich gegenüber Abschiebungen nach Syrien hingegen skeptisch, da die massiven Zerstörungen im vom Bürgerkrieg gezeichneten Syrien Menschen kaum ermögliche, würdig zu leben. Wadephul hatte sich selbst ein Bild gemacht, er besuchte Syriens Hauptstadt Damaskus: ein solch großes Ausmaß an Zerstörung habe er persönlich noch nicht gesehen. Dobrindt setzt jedoch andere Prioritäten. Quelle: Spiegel 02.11.25
Das Thema „verschärfte Abschiebungen“ hatte im Bundestagswahlkampf eine entscheidende Rolle gespielt. Seither greifen die Behörden härter durch, um die anvisierten Abschiebequoten zu erfüllen. Die größte Schwierigkeit liegt darin, solche Personen zu ermitteln und deren Abschiebung zu realisieren, die sich strafbar gemacht haben, über keinen festen Wohnsitz verfügen oder sich an wechselnden Orten aufhalten. Deshalb trifft es bestürzenderweise vorwiegend diejenigen Menschen, die gut integriert sind, Arbeit haben und Steuern bezahlen – also jene, an deren Abschiebung kein gesellschaftliches Interesse besteht. Es ist ein einfacher Weg, die Quoten zu erfüllen, denn diese Menschen sind verlässlich an ihrer Meldeadresse oder ihrer Arbeitsstelle anzutreffen. So werden immer wieder gut integrierte Menschen brutal aus ihrem Umfeld gerissen, berichtete am 29.10. Riff Reporter. Für die Betroffenen ist das ein Desaster. Immer mehr Minderjährige, auch kleine Kinder, sind hiervon betroffen (TERZ 09.2025: „Endlich im großen Stil abschieben”).Vom Flughafen Düsseldorf aus erfolgen nach wie vor mit die meisten Abschiebungen aus Deutschland. Seit dem 12.10.25 ist dort das europäische Entry-Exit-System (EES), ein digitales System zur Erfassung der Ein- und Ausreise von Drittstaatsangehörigen im Schengen-Raum, als Pilotprojekt gestartet. Danach folgen die Flughäfen Frankfurt/Main und München, bevor alle weiteren Flughäfen der EU sowie die Häfen an den Seeaußengrenzen angebunden werden. Bulgarien verfügt bereits über das EES, dessen stufenweise Einführung für die gesamte EU bis April 2026 erfolgt sein soll.
„Ziel ist es, den Echtbetrieb kontrolliert hochzufahren, um jederzeit stabile Grenzkontrollprozesse zu gewährleisten. Das garantiert Sicherheit und schafft die nötige Flexibilität, auf mögliche technische Schwierigkeiten zu reagieren. (...)
Damit wird die Sicherheit an den EU-Außengrenzen erhöht, die Identitätsprüfung verbessert, Identitätsbetrug erschwert, sowie besser nachvollziehbar sein, wie lange Personen sich im Schengen-Gebiet aufgehalten haben und ob die erlaubte Aufenthaltsdauer überschritten wurde.
Das EES trägt somit dazu bei, unerlaubte Aufenthaltsverlängerungen zu erkennen und letztlich zu beenden. Langfristig sorgt es für effizientere Grenzkontrollen und liefert verlässliche Daten über Personen, die sich (unerlaubt) in der Europäischen Union aufhalten.” So zu lesen beim Bundesministerium des Inneren, 09.09.25.
EU-Staatsbürger*innen, EWR-Bürger*innen sind vom EES ausgenommen, Länder wie Schweiz, Zypern und Irland ebenfalls.
Anstatt des bisherigen Stempelabdrucks im Pass werden nun biometrische Daten wie Gesichtsbild und Fingerabdrücke digital erfasst.
Das System betrifft Reisende aus Nicht-EU-Staaten, die visumsbefreit sind oder ein Kurzaufenthaltsvisum haben.
An den Grenzkontrollstellen müssen sich Reisende registrieren und ihre biometrischen Daten (Gesichtsbild, Fingerabdrücke) hinterlegen. Die Daten werden digital erfasst und mit großen Datenbanken abgeglichen.
An den Flughäfen gibt es Self-Service-Terminals, an denen Reisende den Prozess beschleunigen können. Wunderbare Welt der Migrationsbegrenzung.
Quelle: Bundesministerium des Inneren, 09.09.25
Christine