Budapest-Komplex in Düsseldorf

Am 13. Januar startet in Düsseldorf das Hauptverfahren im sogenannten Budapest-Komplex. Im Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts findet der Prozess gegen sechs mutmaßlich linksextreme Personen statt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Angriffe auf mutmaßliche Rechtsextreme um den sogenannten „Tag der Ehre” am 12. Februar 2023 in Budapest vor.

In dem 2004 in Betrieb genommenen Komplex zwischen Kappes Hamm, Landeskriminalamt und mit Blick auf den Medienhafen fanden die Verhandlungen gegen den Syrer Issa al H. statt, der das Attentat in Solingen begangen hatte. Auch den Mitgliedern der Sauerland-Gruppe und anderen „Staatsfeinden” wurde hier der Prozess gemacht. Die Anlage gilt als das so ziemlich sicherste Prozessgebäude Europas. Das OLG Düsseldorf hat kürzlich die Anklage gegen sechs mutmaßlich linksextremistische Personen im Budapest-Komplex zugelassen. Ab dem 13. Januar 2026 sind, verteilt über mehr als ein Jahr, 72 Prozesstage angesetzt. Verhandelt wird im Hochsicherheitssaal.

Warum in Düsseldorf? Eine der angeklagten Personen hatte sich in NRW gestellt. Aus logistischen Gründen fiel dann die Wahl auf Düsseldorf als Prozessort. Denn die sechs jungen Menschen sitzen, in Deutschland verteilt, in Untersuchungshaft und müssen per Hubschrauber zu den Verhandlungen eingeflogen werden. Je tiefer mensch in das komplexe und verworrene Geschehen, um das es hier geht, eintaucht, desto häufiger stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit des Verfahrens.

Budapest-Komplex bezeichnet Angriffe von mutmaßlich linksextremen Menschen auf mutmaßliche Rechtsextreme im Rahmen des sogenannten „Tages der Ehre” in Budapest im Februar 2023, sowie die darauf folgenden Entwicklungen und Prozesse. Der „Tag der Ehre” ist ein seit 1997 jährlich um den 12. Februar von rechtsextremen Gruppierungen in Budapest begangener Aktionstag. Er gilt als eines der wichtigsten Vernetzungstreffen europäischer Neonazis. Organisiert wird er aktuell von der paramilitärischen Truppe „Légió Hungária“ und dem ungarischen Ableger von Blood & Honour. Teilnehmende rechtsradikale und faschistische Gruppen sind unter anderem: „Die Wanderer”, „Die polnischen Touristen” und „Der ungarische Bürger”. Aus Deutschland mit dabei: „Die Heimat” (Nachfolgeorganisation der NPD), Menschen aus dem militanten Spektrum der „freien Kameradschaften“, aus Vorpommern, Brandenburg und aus Bayern und von den Parteien „Die Rechte“ oder III. Weg. Ultrarechte Hooligans machen ebenfalls mit.

Seit Jahren zieht der „Tag der Ehre“ Gegendemonstrierende aus der linken Szene an. Deren Kundgebungen und Demos wurden stets von reichlich Polizei begleitet und überwacht, 2023 sollen es 400 Polizist*innen gewesen sein. Die Aufmärsche der Rechten zogen unbehelligt durch Budapest, mit Insignien des Faschismus und Nationalsozialismus ausgestattet, die in Westeuropa verboten und strafbar sind. Es wurde eine Drohkulisse gegen linke Aktivisti aufgebaut, provokative Anquatsch-Versuche fanden statt, mit Rückendeckung der ungarischen Behörden, bei denen Faschos und rechtsextreme Gesinnung willkommen sind. Ungarn fordert ebenso wie die USA ein komplettes Antifa-Verbot, die Antifa wird als Terrorgruppe eingestuft. „Das Event wäre andernorts so wohl nicht mehr möglich. Aber in Ungarn passt die Stimmung: Hier patrouillieren rechte Bürgerwehren mit Billigung des Staates an den Außengrenzen und unternehmen illegale Pushbacks von Migrant*innen. Neonazis greifen Angehörige der Roma-Minderheit an, und der Staat schaut zu. Die antifaschistische Szene ist marginal, und militante Neonazis werden von der Gesellschaft nicht ausgegrenzt.” So beschreibt Florian Gutsche, Vorsitzender der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) die Szene im taz-Interview vom 09.02.24.

Ungarn, wo ein Teil der zur Last gelegten Taten verortet wird, ist unter seiner faschistoiden Orbán-Regierung alles andere als ein demokratisches Land. LGBTQ-feindliche Maßnahmen gehören zum Regierungsprogramm: das Fach Gender Studies an Universitäten wurde verboten, das Geburtsgeschlecht darf nicht amtlich geändert werden und das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare wurde abgeschafft. Das ist besonders fatal für die dort inhaftierte non-binäre Person Maja, dazu später mehr.

Die Vorwürfe der ungarischen Behörden: Bei vier Angriffen im Laufe des Wochenendes um den 12. Februar 2023 sei insgesamt neun Personen aus dem Hinterhalt aufgelauert worden. Mit Metallstangen, Gummihämmern und Pfefferspray sollen sie angegriffen worden sein, auch auf bereits am Boden liegende, bewusstlose Personen wurde angeblich weiter eingeprügelt. Sechs Personen erlitten bei den Angriffen schwere Verletzungen. Die ungarischen Behörden sprechen bei den Opfern von „Passanten”, Antifa-Gruppierungen dagegen von Neonazis. Die Behörden lösten eine Großfahndung aus und veröffentlichten Namen und Fotos der „Tatverdächtigen“. Im Visier haben sie ausschließlich Personen, die linken Kreisen zugerechnet werden. Mehrere wurden festgesetzt. Es erfolgte eine massive Vorverurteilung der Festgenommenen.

Das Beweismaterial ist fragwürdig. Es besteht aus unscharfen, verwackelten Fotos und Videos, einem nicht besonders glaubwürdigen Kronzeugen und einem bisher nicht anerkannten Verfahren zur Identifikation namens 3D-Modellierung. Dabei wird ein 3D-Modell des Bewegungs- und Skelettapparats der verdächtigen Person mit denen, die auf Zeug*innen-Videos zu sehen sind, abgeglichen. Dieses Material wurde auch von deutschen Behörden bei den bisherigen Prozessen in München und Dresden verwendet.

Das Hauptverfahren in Düsseldorf betrifft sechs von sieben Personen, die sich Anfang des Jahres 2025 freiwillig den Strafverfolgungsbehörden gestellt hatten und sich in U-Haft befinden: Paula P. (22), Emilie D. (23), Nele A. (23), Moritz S. (23), Clara W. (24) und Luca S. (23). Die Taten sollen außer in Budapest auch an Orten in Deutschland begangen worden sein.

Die deutschen Ermittlungen führt der Generalbundesanwalt, weil der Vorwurf der ungarischen und der deutschen Behörden auch „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“ lautet, nämlich, einer militanten linksextremistischen Vereinigung um den 32-jährigen Leipziger Johann G. anzugehören. Der steht gemeinsam mit sieben Antifaschist*innen seit Ende November 25 in Dresden vor Gericht. Johann wird vorgeworfen, mit fünf Mitangeklagten eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben, die von 2018 bis 2023 mehrere schwere Angriffe auf Rechtsextreme verübt hat. Johann soll eine „herausgehobene Stellung“ eingenommen, Trainings, Ausspähungen und Angriffe organisiert haben und bei fast allen Taten dabei gewesen sein. Er wurde unter anderem mit Isolationshaft und strengster Überwachung traktiert. Das OLG Dresden erklärte diese Maßnahmen nachträglich für rechtswidrig. Wegen der vielen Tatvorwürfe sind Prozesstermine bis ins Jahr 2027 angesetzt, ebenso wie in Düsseldorf. Auch die dort Angeklagten, wie Emilie, sollen sich ab April 2022 an verschiedenen gewaltsamen Angriffen gegen Personen beteiligt haben, die mutmaßlich der rechten Szene angehören. In Erfurt soll Emilie mit fünf weiteren Personen im April 2022 in einem Geschäft der bei Rechtsextremen beliebten Marke „Thor-Steinar“ eine Verkäuferin mit Faustschlägen gegen den Kopf und mit einem Teleskopschlagstock geschlagen und einen Sachschaden von 65.000 Euro verursacht haben.

Im Januar 2023 habe Emilie erneut zusammen mit Gesinnungsgenoss*innen zwei zuvor ausgespähte Personen angegriffen, sie von hinten zu Fall gebracht und mit der Faust, Schlagstöcken und einem Hammer (die Bild-Zeitung kürte die Gruppe zur „Hammerbande”) zum Teil lebensgefährlich verletzt haben. In Jena und Berlin soll sie Wohnungen für die Vereinigung angemietet haben, unter Nutzung eines fremden Personalausweises.

Und: Alle Angeklagten sollen zudem am „Tag der Ehre” in Budapest an Übergriffen beteiligt gewesen sein.

Ende September erging in München das erste Urteil im Budapest-Komplex: Das OLG München verurteilte die 23-jährige Hanna S. in einem Indizienprozess – denn weder Fingerabdrücke noch DNA-Spuren von ihr waren zu finden – zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren (Urteil vom 26.09.2025, Az. 8 St 3/24), wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung. Der Prozess gegen Hanna spielt eine Vorreiterrolle für die noch folgenden, wie den in Düsseldorf.

Die siebte Person, die sich gestellt hatte, ist der Syrer Zaid A. Weil ihm in Deutschland die Auslieferung nach Ungarn drohte, hat er sich in Frankreich den Behörden gestellt. Frankreich hatte in einem anderen Fall bereits die Auslieferung nach Ungarn abgelehnt. Zaid kann sich unter Auflagen in Frankreich frei bewegen, während Deutschland Paula, Emilie, Neele, Clara, Luka und Moritz in U-Haft behält, getrennt, verteilt auf diverse deutsche Haftanstalten.

Noch schlimmer trifft es Maja T., eine weitere Person, die in die Mühlen von Polizei und Justiz geraten ist. Auch ihr werden Delikte rund um den „Tag der Ehre” 2023 zugerechnet, auch hier gibt es nur Indizien. Sie wurde Mitte 2024 rechtswidrig aus der U-Haft von Berlin nach Ungarn an die dortigen Strafbehörden ausgeliefert. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes über die Rechtswidrigkeit der Auslieferung erging, als sich Maja noch auf dem Transport nach Budapest befand. Für Maja damit leider wenige Stunden zu spät, für die in Deutschland in Haft sitzenden Mitbeschuldigten ist dieses Urteil das Beste, was passieren konnte, denn es hat die Hürden für weitere Auslieferungen nach Ungarn enorm hoch gehängt, sodass Auslieferungen deutlich unwahrscheinlicher geworden sind. Maja machte durch Hungerstreiks auf das Unrecht sowie die menschenunwürdigen Haftbedingungen in Ungarn aufmerksam. Als nonbinäre Person ist Maja in Ungarn besonders üblen Repressalien ausgesetzt, siehe oben.

Das Gericht in Budapest hat unterdessen vier weitere Verhandlungstage gegen Maja terminiert: Am 14., 16., 19. und 22. Januar 2026 soll der Prozess fortgesetzt werden. Bis dahin verbleibt sie dort in U-Haft. Die Anträge auf Aussetzung der Haft und Anordnung von Hausarrest hat der Richter erneut abgelehnt. Anfang Oktober 25 war der linke EU-Abgeordnete Martin Schirdewan in Budapest. Er begleitet den Prozess als parlamentarischer Beobachter und besuchte Maja zweimal im Gefängnis. Deutschen Standards, so Schirdewan, entspreche das Verfahren dort nicht, und: „Maja stehen durch die Vertagung des Urteils mindestens vier weitere Monate Isolationshaft unter widrigsten Bedingungen bevor. Es ist unfassbar, dass der Antrag auf Hausarrest erneut abgelehnt wurde. Majas Verfahren ist ein Skandal für die deutsche und die ungarische Justiz.” Maja lehnte das Angebot der Staatsanwaltschaft ab, ein Schuldgeständnis abzulegen und dafür ohne weitere Verhandlung 14 Jahre Haft zu akzeptieren. Daher ist nun ein langer Prozess zu erwarten, an dessen Ende das Höchststrafmaß von 24 Jahren drohen könnte.

Das alles erschüttert doch irgendwie den Glauben an den Rechtsstaat, der Eindruck drängt sich auf, dass hier eine Gruppe junger Menschen, alleine schon durch die Anwendung von Paragraf 129 StGB („Bildung krimineller Vereinigungen“), zu Terrorist*innen und Staatsfeind*innen hochprozessiert wird, auch wenn die Beweislage dünn ist. Ermittlungsbehörden erhalten durch den „Schnüffelparagrafen“ weitreichende Möglichkeiten, Strukturen zu durchleuchten, es werden auch politische Gruppierungen oder Aktivisti ins Visier genommen, vielfältige, auch grundrechtseingreifende Methoden sind erlaubt, die Missbrauchspotenzial haben, wie Telefon-, Wohnraumüberwachungen und -Durchsuchungen, Online-Durchsuchungen, Einsatz von V-Leuten und Observationen, da der Paragraf 129 ein „Anti-Mafia-Paragraf“ ist, der die Ermittlung gegen kriminelle Vereinigungen ermöglichen soll, weshalb die volle Härte des Gesetzes angewendet werden kann. Das bekamen Angehörige und befreundete Personen von Paula, Emilie, Neele, Clara, Luka, Moritz und den anderen Angeklagten bereits brutal zu spüren. Die Eltern haben sich in einer Selbsthilfe- und Unterstützer*innen-Gruppe zusammengeschlossen. Das alles kostet viel Geld und Kraft, es bringt sie an die Grenzen der Belastbarkeit, finanziell und mental.

Währenddessen ergehen gegen Rechtsextreme immer wieder vergleichsweise milde Strafen, bestes Beispiel: das Fretterode-Verfahren. In diesem Prozess kamen Neonazi-Schläger mit milden Haftstrafen und Sozialstunden davon. Sie hatten im April 2018 zwei Journalisten mit dem Auto verfolgt, von der Straße abgedrängt und schwer verletzt. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt: Kurz vor Weihnachten beginnt, nachdem der Bundesgerichtshof im August 2023 das erstinstanzliche Urteil als massiv rechtsfehlerhaft gerügt und aufgehoben hatte, aufgrund einer Verzögerungsrüge eines Nebenklagevertreters der Revisionsprozess am Landgericht Mühlhausen. Die Prozessbeobachtungsgruppe von NSU Watch wird den Prozess begleiten.

Christine

Quellen: taz 09.02.24 und 30.11.25, LTO 17.11.25 und 08.10.25, Wikipedia, Reporter ohne Grenzen 15.12.25

Zum Prozessauftakt in Düsseldorf am 13. Januar 2026 findet am Hochsicherheits-Gerichtsgebäude in Kappes-Hamm, Kapellweg 36, ab 8.30 Uhr eine Kundgebung statt.

Unter https://kanu.me (keine Auslieferung nach Ungarn) finden sich viele Hintergrundinformationen zur Thematik, sowie eine Unterschriftenliste.

Weitere Veranstaltungen im Hinterhof: siehe Rückseite dieser TERZ (Druckausgabe)