So beliebt wie Zahnweh

WerteUnion, AfD, Verfassungsschutz, Schusswaffengebrauch, NSU – in zufälliger Reihenfolge. Das sind die Schlagworte, über die wir zuletzt gestolpert sind. Seit Dezember 2020 beinahe täglich. Ein TERZ-Rückblick auf einen Jahreswechsel mit Rechtsstreit im Zahnweh-Format.

Es ist der Name eines Rechtsanwaltes, der eine Kanzlei mit den Rechtsvertretungs- und Beratungsschwerpunkten Medienrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht betreibt, der seit Wochen mit den genannten Schlagworten in lockerer Folge hier und dort in der Presselandschaft auftaucht – auch bei uns als „Betroffenen“ (später mehr) sowie als Zeitungs- und Twitter-Leser*innen hat er Aufmerksamkeit erfahren. Die Rede ist von Prof. Dr. Ralf Höcker, Legum Magister in Intellectual Property Law mit Kanzleisitz in Köln, am Friesenplatz, in Hausnachbarschaft zu einer kieferorthopädischen Praxis.

Was „Unrecht“ ist

Dieser Ralf Höcker, er fiel uns schlicht immer wieder ins Auge. So wurde etwa noch im Dezember 2020 bekannt, dass in nun wenigen Wochen, am 2. März 2021 in Köln der Strafprozess gegen den ehemaligen CDU-Kommunalpolitiker Hans-Josef Bähner beginnen wird. Ihm wird vorgeworfen, am Silvesterabend 2019 unweit seines Wohnhauses in Köln Porz eine Gruppe Jugendlicher zunächst rassistisch beleidigt, dann eine Schusswaffe gezückt und einem damals 20-Jährigen aus den Reihen dieser Gruppe durch die Schulter geschossen zu haben. Im Prozess wird der Angeklagte verteidigt von der Anwaltskanzlei Höcker, die „unter anderem auch AfD-Politiker*innen vertritt“, wie es zuletzt im monatlichen Newsletter der Info- und Bildungsstelle gegen Rechtsextremismus im NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln im Januar 2021 zum Prozessbeginn hieß.

Die Tageszeitung „Neues Deutschland“ erinnerte am 30.12.2020, „Ein Jahr nach dem Schuss“, außerdem daran, dass Rechtsanwalt Ralf Höcker im Zuge der ersten Berichterstattung über den mutmaßlichen Schusswaffengebrauch mit Körperverletzungsfolgen dagegen vorzugehen versuchte, dass der Name seines Mandanten öffentlich genannt werde. Er veröffentlichte eine Twitter-Nachricht, schrieb als Antwort auf den Post eines prominenten Users: „Ich fordere sie als Medienanwalt des zu Unrecht Beschuldigten auf, diesen rechtswidrigen Tweet zu löschen und abzuwarten, was WIRKLICH passiert ist“. Höcker reagierte damit auf einen Tweet von niemand geringerem als CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak, der sich in seinem Post zehn Tage nach der Tat von seinem Partei-Kollegen Bähner distanzierte. Gewalt, so zwitscherte Ziemiak, dürfe keinen Platz haben „in unserer Gesellschaft“, ergänzt um ein „#Baehner“ (dokumentiert in: „Schuss in Porz“, Kölner Stadtanzeiger v. 10.01.2020). Die Frage, ob der Kölner Kommunalpolitiker Bähner zu Unrecht der Tat beschuldigt ist, wird nun allerdings nicht im Kurznachrichtendienst Twitter, sondern vor dem Landgericht Köln zu klären sein. Dort hat die Oberstaatsanwaltschaft im Mai 2020 Anklage gegen „Hans-Josef Bähner wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und unerlaubten Waffenbesitzes“ erhoben („Nach Schuss in Porz“, Kölner Stadtanzeiger, 28.05.2020).

„Phantombedrohung“

Knapp zwei Monate vor der Anklage-Erhebung gegen Höckers Mandanten hatte die Staatsanwaltschaft Köln mit dem Rechtsanwalt selbst zu tun. Mit ihm persönlich, gewissermaßen. Denn diesmal ermittelte sie nicht gegen seine Mandantschaft. Sie griff vielmehr ein Statement auf, dass Höcker selbst über sein Social Media-Profil bei „facebook“ geteilt hatte. Dort hatte er im Februar 2020 verlautbart, dass er von seinem Amt als Sprecher der sich selbst als „konservative Basisbewegung in der CDU/CSU“ beschreibenden „WerteUnion“ zurücktrete. Wie Wikipedia weiß, hatte Höcker diese ehrenamtliche Aufgabe seit Juni 2019 inne (Aufruf der Wikipedia-Page vom 23.01.2021). Nun aber, hieß es in dessen eigenem Facebook-Beitrag, werde er massiv bedroht und wolle darum alle seine politischen Ämter niederlegen.

Im Anschluss an diese Veröffentlichung des Medienrechtlers Höcker leitete die Staatsanwaltschaft Köln sogleich die Ermittlungen wegen Nötigung zum Nachteil von Ralf Höcker ein. Wie die Tagesschau allerdings bereits im März 2020 berichtete, wurde dieses Ermittlungsverfahren jedoch eingestellt. Nicht aber etwa – wie zu vermuten gewesen wäre – , weil die Ermittlungen gegen Unbekannt zu keinem beweiskräftigen Hinweis auf die Urheber*innenschaft der vorgeblichen Bedrohung geführt hätten. Nein. Vielmehr teilte die Staatsanwaltschaft Köln nur Wochen nach dem spektakulären Facebook-Post vom 13. Februar 2020 in der Sache mit, dass sich im Ergebnis aus den eigenen Angaben des vermeintlich Geschädigten wohl herausgestellt habe, „dass es eine wie auch immer geartete Drohung von strafrechtlicher Relevanz, also insbesondere eine Morddrohung oder ähnliches, nicht gegeben hat“. Strafrechtliche Konsequenzen, etwa wegen der Vortäuschung einer Straftat, hat Rechtsanwalt Höcker aber wohl nicht zu befürchten. Der Facebook-Post des – nunmehr ehemaligen – WerteUnion-Sprechers sei zwar „mindestens missverständlich“. Ein Anfangsverdacht wegen der Vortäuschung einer Straftat läge jedoch nicht vor, so die Kölner Staatsanwaltschaft („Keine Drohung, keine Ermittlung“, tagesschau.de vom 31.03.2020).

Das Handelsblatt, das am 27. April 2020 über die „Phantombedrohung“ gegen Medienanwalt Ralf Höcker berichtete, fasste in einer ausführlichen Chronologie der Ereignisse zum Rücktritt Höckers von WerteUnion-Amt und CDU-Parteimitgliedschaft zusammen, dass sich „in der Anwaltsbranche“ inzwischen einige „ihren eigenen Reim aus der Wende“ in Höckers WerteUnion-Zugehörigkeit und -Funktion machten. „Höcker könnte eingesehen haben, dass sein Engagement für die rechte Szene seinem Geschäft schadet“, hieß es in der Tageszeitung.

„J. H.“, der NSU und die Anwälte

Wer in diese Richtung in einer simplen Google-Recherche sucht, findet rasch weitere Berichterstattungen zu verschiedenen Medienrechtstreiten, die Ralf Höcker in jüngerer Zeit in genanntem Kontext geführt hat. In der Online-Enzyklopädie „Wikipedia“ findet sich als ein besonders komplexer Sachverhalt kurz und knapp zusammengefasst: „Im Namen eines Mitarbeiters des Verfassungsschutzes ging Höcker unter anderem gegen die Tageszeitungen Die Welt und Junge Welt vor, die über eine mögliche Verstrickung des Mannes in den Sprengstoffanschlag des NSU auf der Probsteigasse 2001 in Köln berichtet hatten“ (Abruf 23.01.2021). Seither heißt jener Mann in der Presse nur noch „J. H.“ – obgleich zu jeder Sekunde die Möglichkeit besteht, etwa in den mühelos online einsehbaren Parlamentsdokumenten des Landtags von Nordrhein-Westfalen, nachzuvollziehen, wie dessen Name lautet (Landtags-Drucksache 16/14400 PDF).

Wer dieser „Spur J[…] H[…]“ folgt, wie es etwa im Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses am Landtag von Nordrhein-Westfalen zur möglichen Beteiligung lokaler Neonazis am Sprengstoffanschlag des sogenannten NSU vom 19.Januar 2001 heißt, wird bald auch mit vielen offenen Fragen zur Rolle des Landesamtes für Verfassungsschutz NRW und schließlich auch des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Kontakt kommen. Die unabhängige Dokumentations- und Recherche-Initiative NSU-Watch NRW hat unlängst, zum 20. Jahrestag des Anschlages in der Probsteigasse darauf hingewiesen, welchen Anteil die Geheimdienste daran hatten, dass die Ermittlungen damals von den Spuren zur hiesigen Neonazi-Szene und zu ihren „Mitarbeitern“ und „Quellen“ wegführten (@nsuwatch_nrw am 19.01.2021 via Twitter). Ralf Höckers Mandant, dessen Name nicht genannt werden darf, aber allen bekannt ist, gehört zu diesem Fragenkomplex.

Seit 2019 ist nun außerdem Dr. Hans-Georg Maaßen in beratender Funktion, als „Of Counsel“, für die Kanzlei Höcker tätig. Die Kanzlei-Homepage weist den Juristen als „bekannte[n] Experte[n] im Bereich der inneren Sicherheit und der geheimen Nachrichtendienste“, sowie als „Fachmann im öffentlichen Recht, in der politischen Kommunikation und der Presse- und Medienarbeit“ aus. Zu dessen Vita gibt die Webpage an, dass er von 1991 bis 2018 für das Bundesministerium des Innern in Bonn und Berlin tätig gewesen sei. Dabei war Maaßen von August 2012 bis November 2018 (Namenseintrag b. Wikipedia, 23.1.2021) in einer Zeit Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, da die Strafermittlungsbehörden nach der Selbstenttarnung des sog. NSU in den Geheimdienstbehörden nurmehr „Konfetti“, geschredderte Unterlagen, dokumentiert fanden. Und es waren jene Jahre, in denen Parlamentarische Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern um Akteneinsicht ringen mussten, gleichsam Blatt für Blatt.

Mit Hans-Georg Maaßen schließt sich nun auch der Kreis. Er ist das Missing Link, das den eingangs zitierten „ungemütlichen Jahreswechsel“ für die TERZ erklären hilft. Denn in unserer Dezember-Ausgabe hatten wir über einen Vortragsabend im Juli 2019 berichtet, zu dem Hans-Georg Maaßen nach Düsseldorf Garath als Referent eingeladen war. Gastgeberin war damals die CDU-Bundestagsabgeordnete Sylvia Pantel. Über sie im Dezember 2020 im Nachgang der Kommunalwahlen im Zusammenhang mit den schwarz-grünen Kooperationsplänen zu berichten, brachte der TERZ einen saftigen Rechtsstreit ein. Anwaltliche Vertretung der Gegenseite: die Rechtsanwaltskanzlei Höcker (TERZ 01.21).

Wie Zahnschmerzen

Die TERZ hat solche Anwürfe zum Jahresende 2020 – ohnehin schon ein ätzendes Jahr – so „gebraucht“ wie Zahnschmerzen. Aber diese vergehen. Die Kosten für unseren rechtsanwaltlichen Beistand sowie die Forderungen der Gegenseite sind glücklicherweise gedeckt. Da wir aber davon ausgehen, dass wir auch 2021 nicht ans Ende der Geschichte der Niedertracht gelangen werden, kann es nicht schaden, ein wenig vorzubeugen. Wer sich mit der TERZ solidarisch zeigen möchte, kann dies darum über eine Spende an die Rechtshilfegruppe Düsseldorf tun:
Unter dem Stichwort „Zahnschmerzen“ könnt Ihr kleine und größere Beträge schicken auf das Rechtshilfekonto bei der Stadtsparkasse Düsseldorf
IBAN: DE 89 3005 0110 0063 0076 78.

Danke!

Nachtrag der Redaktion:
Wie Presse und Medien am 26.01.2021 aufgriffen, hat Hans Georg Maaßen seine Tätigkeit für die Anwaltskanzlei Höcker zum 25.01.2021 beendet. Die Kanzlei gibt in einer eigenen Mitteilung zur Begründung bekannt, dass sie die AfD in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln vertrete, "wegen einer möglichen Beobachtung durch das BfV [Bundesamt für Verfassungsschutz mit Sitz in Köln Chorweiler]". Vor Drucklegung der TERZ 02.2021 (24.01.2021) war das Ende der Zusammenarbeit der Kanzlei Höcker mit dem ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz noch nicht bekannt.